


Das Webinar widmet sich speziell dieser Art der Beendigung des Mietverhältnisses.
» Details

- Startseite
- Online-Produkte
- Shop
- Aktuelles
- Topthemen
- Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- BGH zur Mietpreisbremse
- Videoüberwachung
- Photovoltaik-Anlagen
- Erbrecht
- Mieterhöhung
- CO2-Kostenaufteilung
- Fahrlässiges Verhalten
- Themenarchiv
- Miete und Grillvergnügen
- Schadenersatz gegen Mieter
- Steuerfalle Grundstücks-Teilverkauf
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Wohngesundheit
- Wärmewende
- Mietende
- Grundsteuer
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Handwerkervertrag
- Nachbarrecht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Fassade sanieren
- Kommunikation
- Etagenheizung defekt
- Nicht leitungsgebundene Energieträger
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Förderungen
- Nachlass
- Schimmel vermeiden
- Miete
- Wohnungseigentum
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Grillen in der Eigentümergemeinschaft
- Teilverkauf
- Vorsorgevollmacht
- Wohnungseigentum
- Modernisierung
- Photovoltaik
- WEG
- Wärmepumpen
- Mieten sind bezahlbarer geworden
- Wohnungseigentum
- Mietkaution
- Datenschutz von Mietern
- Neue Gesetzgebung
- CO2-Abgabe
- Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Bewertungsgrundlage
- Betriebskosten
- Mieterhöhung
- Mieterinsolvenz
- Steigende Energiepreise
- Mieterhöhung
- Kauf einer Eigentumswohnung
- Grundsteuer
- Mechanischer Einbruchschutz
- Grundsteuer
- Gasalarm
- Heiztemperatur
- Betriebskostenvorauszahlungen
- Untervermietung
- Zentralheizung
- Mietkündigung
- Immobilienpreise
- Wohngemeinschaft
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Steigende Zinsen
- Wohnungskündigung
- Ausübungsbefugnis der WEG
- Indexmietverträge
- Kurze Verjährung
- Gaswarnstufen
- Mietminderung
- Mietausfallschaden
- Sozialmiete
- E-Mobilität
- Gartenhaus
- Übernahme von Verbindlichkeiten
- Kommunales Vorkaufsrecht
- Heizkosten
- Vermieteter Stellplatz
- Energetische Gebäudesanierung
- Gaskesselaustauschprogramm
- Besichtigungsrecht
- Untervermietung
- Energiekosten: Gaspreis-Explosion
- Wohnungseigentum
- Wegerechtvereinbarung
- Mietrückstand
- E-Mobilität
- Undichte Silikonfugen
- Baumfällung
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Energiekosten
- Neue Heizungen
- Verwaltung einer WEG
- Pandemiebedingte Schließung
- Ordnungsgemäße BK-Abrechnung
- Heizkostenverordnung
- Nachbarrecht
- Erwerb eines Baugrundstückes
- Bauträgerkauf
- Duldung einer Solaranlage
- Unterschrift bei Mietkündigung
- Erbschaft und Finanzamt
- Reinigung des Treppenhauses
- Nutzungsentschädigung
- Vermieten an Wohngemeinschaften
- Kabelgebühren
- Verkaufen oder vermieten
- Heimwerken
- Miete und E-Mobilität
- Grundbucheintrag
- Rauchmelder
- Tod des Mieters
- Mietzahlung
- Gemeinschaftseigentum
- Zwangsversteigerung
- Miete: Zahlungspflicht
- Eigenbedarf
- Fernablesbare Zähler
- Kaution: Weitergabe an den Erwerber
- Instandsetzungskostenanteil
- Umfassende Modernisierung
- Abrisskündigung
- Mieterhöhung: Indexmiete
- Pressemitteilungen
- Der Gaspreisdeckel
- Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
- Energiesparend heizen, Schimmelpilz vermeiden
- Wohnen in Deutschland (Podcast)
- Auszeichnung durch Trusted Shops
- DIW-Studie
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- Über uns



Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Bürokratieabbau für Kleinstvermieter geplant
Ein Mitte Juli 2023 veröffentlichter Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium soll Kleinstvermieter ab dem kommenden Jahr von Steuerbürokratie entlasten. Im Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für das sogenannte Wachstumschancengesetz ist vorgesehen, bei der Einkommensteuer erstmals eine gesonderte Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung einzuführen. Der neue § 3 Nummer 73 Einkommensteuergesetz soll Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterhalb von 1.000 Euro steuerfrei stellen. Dies soll Kleinstvermieter mit geringen Einnahmen von Bürokratie entlasten. Wird die Freigrenze überschritten, sind die kompletten Einnahmen wie bisher zu versteuern.
Sparen Sie sich das Ausdrucken Ihrer Verträge
und die Vertragsunterzeichnung vor Ort!
Einfach online unterschreiben und Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren! Wir sind ab sofort dabei.
Höhere Ausgaben trotzdem absetzbar
Übersteigen die Ausgaben die mit ihnen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Einnahmen, können nach den Plänen aus dem Ministerium diese Einnahmen auf Antrag als steuerpflichtig behandelt werden, um Verluste aus der Vermietung geltend zu machen. Der Antrag besteht aus der Abgabe einer Erklärung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung. Dies alles soll ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten.
Steuerfreiheit der Dezemberhilfe
Weiter ist im Gesetzentwurf vorgesehen, auf die Besteuerung der Dezemberhilfe angesichts des hohen Vollzugsaufwandes und der im Verhältnis dazu geringen zu erwartenden Steuermehreinnahmen zu verzichten.
Fazit von Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik:
„Mit der Freigrenze für Kleinstvermieter wird eine Initiative von Haus & Grund aufgegriffen, die dazu beiträgt, Kleinstvermieter von Bürokratie zu entlasten. Zu hoffen bleibt, dass diese Pläne tatsächlich in der Endfassung des Gesetzes umgesetzt werden und nicht als Verhandlungsmasse im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf der Strecke bleiben.





