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Förderungen
Zuschuss oder Kredit?
Eigentümer haben die Wahl zwischen verschiedenen Fördertöpfen. Unterstützt werden etwa Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Soll dagegen das komplette Haus saniert werden, steht die Effizienzhaus-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Die KfW vergibt hier zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss. Auch Eigenleistungen bei der Dämmung werden seit diesem Jahr gefördert.
Das BAFA fördert mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz der Immobilie an der Gebäudehülle beitragen, wie beispielsweise die Erneuerung von Fenstern oder Türen sowie die Dämmung der Außenwände oder des Daches.
Fördersatz von 15 Prozent
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto; der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Bezuschusst werden Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent der entstehenden Kosten.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Haus & Grund Webinar am 11. Juli 2023
"Betriebskosten in der Praxis"
Abrechnung und Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen
Förderkredit für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür kann im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss, der je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau variiert. Dieser Zuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Förderung von Materialkosten bei Eigenleistung
Erfolgt eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten sind durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis zu bestätigen. Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur dann förderfähig, wenn die entsprechende Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthält.
Referentin Presse und Kommunikation
Tipp
Wer eine Förderung für die Dämmung seines Hauses beantragen möchte, muss sich rechtzeitig informieren. Denn die Bedingung der staatlichen Förderung ist, dass Fördermittel immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Ebenso wichtig zu wissen: Für die Förderung gelten technische Mindestanforderungen, die strenger als die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind.





