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Betriebskostenabrechnung im Überblick
Die jährliche Betriebskostenabrechnung kann sehr zeitaufwendig sein.
Dabei zählt sie zu den wichtigsten Aufgaben eines Vermieters und ist sorgfältig und präzise durchzuführen. Sie haben noch keine Abrechnung erstellt? Bei uns erfahren Sie, was der Inhalt einer Betriebskostenabrechnung ist und worauf Sie achten müssen.
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Was beinhaltet eine Betriebskostenabrechnung?
Betriebskosten sind regelmäßige Kosten, die einmal im Jahr in einer Abrechnung aufgelistet werden. In einer Betriebskostenabrechnung werden die Kosten dargelegt, die dem Eigentümer durch die Benutzung des Gebäudes entstehen. Die Abrechnung sollte immer in Schriftform erfolgen, unterschrieben sein und dem Mieter per Post zukommen. Ausschließlich wiederkehrende Kosten können auf den Mieter umgelegt werden. Gemäß §259 BGB muss eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung folgende Angaben enthalten:
- die Gesamtkosten der einzelnen Kostenarten, d.h. die gesamten Rechnungskosten für eine Dienstleistung o.ä., selbst wenn nur ein Teilbetrag umlegbare Betriebskosten sind
- die Gesamtbetriebskosten der einzelnen Kostenarten
- die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Umlageschlüssels, die Berechnung des Betriebskostenanteils des Mieters je Betriebskostenart
- die Summe der Vorauszahlungen des Mieters
- der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters von seinem Betriebskostenanteil
- die Angabe des Rechnungssaldos
Typische Fehler bei der Betriebskostenabrechnung
Häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung entstehen durch das Nichteinhalten der Fristen. Erfolgt keine fristgerechte Zustellung der Abrechnung, verfallen die Ansprüche des Vermieters. Die Betriebskostenabrechnung muss nach dem Abrechnungszeitraum zugestellt sein. Der Abrechnungszeitraum ist nach Ende des zwölften Monats. Nachforderungen oder Korrekturen an der Abrechnungen durch den Vermieter können nicht mehr vorgenommen werden, nachdem die Frist abgelaufen ist. Neben einer verspäteten Abrechnung gibt es noch andere häufige Fehler, die vermeidbar sind. Vor allem falsche Kostenabrechnungen lassen sich in vielen Betriebskostenabrechnungen finden.
Häufige Fehler in einer Betriebskostenabrechnung auf einen Blick:
- abgelaufene Frist
- falscher Umlageschlüssel
- falscher Abrechnungszeitraum
- Unvollständigkeit
- Fehler in der Heizkostenabrechnung
- Abweichung vom Mietvertrag
FAQ: Wissenswertes zur Betriebskostenabrechnung
Was bestimmt die Betriebskostenabrechnung?
Mithilfe einer Betriebskostenabrechnung wird festgestellt, ob der Mieter eine Nachzahlung leisten muss oder eine Rückzahlung vom Vermieter erhält.
Wann ist eine Betriebskostenabrechnung notwendig?
Wenn im Mietvertrag eine monatliche Vorauszahlung der Betriebskosten vorgesehen ist, wird nach Ende des Abrechnungszeitraums (12 Monate) eine Betriebskostenabrechnung fällig.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?
Der Begriff Nebenkosten wird umgangssprachlich für den Begriff Betriebskosten verwendet. Das Gesetz definiert alle Kosten, die unter die Betriebskosten fallen. Für die Nebenkosten gibt es kein entsprechendes Gesetz. Nicht alle Nebenkosten sind somit direkt Betriebskosten.
Kann ich einer Betriebskostenabrechnung widersprechen?
Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung bis zu vier Wochen Zeit, bevor Sie eine Nachzahlung leisten müssen. Die Widerspruchsfrist beläuft sich auf 12 Monate und der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen. Bei erfolgreichem Einspruch gegen die Abrechnung erhält der Mieter den Nachzahlungsbetrag vom Vermieter zurück. Der Mieter kann vom Vermieter außerdem eine Einsicht in alle Abrechnungsunterlagen fordern.
Ihr Ansprechpartner für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung
Haus & Grund ist das Serviceportal für Immobilieneigentümer. Wir bieten umfangreiches Praxiswissen und Produkte für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und unterstützen Sie bei Ihrem individuellen Anliegen. Bei uns können Sie effektiv und günstig Ihre Betriebskostenabrechnung online erstellen. Dafür stellen wir Ihnen eine Vorlage zur Verfügung, bei der alle Berechnungen automatisch getätigt werden.
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