


- Mietverträge
- Digitale Signierung mit MieterCheck
- SCHUFA-MieterBonitätsauskunft
- SCHUFA-Firmenauskunft
- Betriebskostenabrechnung
- Downloads
» Jetzt informieren!

- Startseite
- Online-Produkte
- Shop
- Aktuelles
- Topthemen
- Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- BGH zur Mietpreisbremse
- Videoüberwachung
- Photovoltaik-Anlagen
- Erbrecht
- Mieterhöhung
- CO2-Kostenaufteilung
- Fahrlässiges Verhalten
- Themenarchiv
- Miete und Grillvergnügen
- Schadenersatz gegen Mieter
- Steuerfalle Grundstücks-Teilverkauf
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Wohngesundheit
- Wärmewende
- Mietende
- Grundsteuer
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Handwerkervertrag
- Nachbarrecht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Fassade sanieren
- Kommunikation
- Etagenheizung defekt
- Nicht leitungsgebundene Energieträger
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Förderungen
- Nachlass
- Schimmel vermeiden
- Miete
- Wohnungseigentum
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Grillen in der Eigentümergemeinschaft
- Teilverkauf
- Vorsorgevollmacht
- Wohnungseigentum
- Modernisierung
- Photovoltaik
- WEG
- Wärmepumpen
- Mieten sind bezahlbarer geworden
- Wohnungseigentum
- Mietkaution
- Datenschutz von Mietern
- Neue Gesetzgebung
- CO2-Abgabe
- Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Bewertungsgrundlage
- Betriebskosten
- Mieterhöhung
- Mieterinsolvenz
- Steigende Energiepreise
- Mieterhöhung
- Kauf einer Eigentumswohnung
- Grundsteuer
- Mechanischer Einbruchschutz
- Grundsteuer
- Gasalarm
- Heiztemperatur
- Betriebskostenvorauszahlungen
- Untervermietung
- Zentralheizung
- Mietkündigung
- Immobilienpreise
- Wohngemeinschaft
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Steigende Zinsen
- Wohnungskündigung
- Ausübungsbefugnis der WEG
- Indexmietverträge
- Kurze Verjährung
- Gaswarnstufen
- Mietminderung
- Mietausfallschaden
- Sozialmiete
- E-Mobilität
- Gartenhaus
- Übernahme von Verbindlichkeiten
- Kommunales Vorkaufsrecht
- Heizkosten
- Vermieteter Stellplatz
- Energetische Gebäudesanierung
- Gaskesselaustauschprogramm
- Besichtigungsrecht
- Untervermietung
- Energiekosten: Gaspreis-Explosion
- Wohnungseigentum
- Wegerechtvereinbarung
- Mietrückstand
- E-Mobilität
- Undichte Silikonfugen
- Baumfällung
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Energiekosten
- Neue Heizungen
- Verwaltung einer WEG
- Pandemiebedingte Schließung
- Ordnungsgemäße BK-Abrechnung
- Heizkostenverordnung
- Nachbarrecht
- Erwerb eines Baugrundstückes
- Bauträgerkauf
- Duldung einer Solaranlage
- Unterschrift bei Mietkündigung
- Erbschaft und Finanzamt
- Reinigung des Treppenhauses
- Nutzungsentschädigung
- Vermieten an Wohngemeinschaften
- Kabelgebühren
- Verkaufen oder vermieten
- Heimwerken
- Miete und E-Mobilität
- Grundbucheintrag
- Rauchmelder
- Tod des Mieters
- Mietzahlung
- Gemeinschaftseigentum
- Zwangsversteigerung
- Miete: Zahlungspflicht
- Eigenbedarf
- Fernablesbare Zähler
- Kaution: Weitergabe an den Erwerber
- Instandsetzungskostenanteil
- Umfassende Modernisierung
- Abrisskündigung
- Mieterhöhung: Indexmiete
- Pressemitteilungen
- Der Gaspreisdeckel
- Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
- Energiesparend heizen, Schimmelpilz vermeiden
- Wohnen in Deutschland (Podcast)
- Auszeichnung durch Trusted Shops
- DIW-Studie
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- Über uns



Grundsteuer
Praxisfragen zum Bundesmodell
Immer mehr Grundstückseigentümer erhalten nun ihre Wertbescheide. Dabei fragen sich viele von ihnen, ob und in welchem Umfang Besonderheiten ihres Grundstücks oder der darauf gelegenen Immobilie bei der Berechnung des Grundsteuerwertes berücksichtigt werden. Die folgenden Ausführungen gelten für Wohngrundstücke, also für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. Ihre Bewertung wird im sogenannten Ertragswertverfahren geregelt (§§ 252 bis 257 Bewertungsgesetz).
1. Grundstückswert – der Bodenrichtwert zählt!
Der für die Grundsteuer maßgebliche Wert des Grund und Bodens wird aus der Flächengröße und dem Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der Abzinsung ermittelt. Besondere Grundstücksmerkmale wie zum Beispiel von den marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge des Bewertungsobjekts, Baumängel oder -schäden, eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Bodenverunreinigungen sowie grundstücksbezogene Rechte und Belastungen werden nicht gesondert berücksichtigt. Damit ist auch beispielsweise eine öffentliche Teilnutzung des Grundstücks, ein Wegerecht für einen Nachbarn oder eine Überbauung durch Nachbarn für die grundsteuerliche Bewertung unerheblich.
Online-Wohnraummietvertrag
und digitale Signierung mit MieterCheck
Einfach online unterschreiben - Sichern Sie Ihre Immobilie mit unserem digitalen Mietvertrag und MieterCheck!
Die eindeutige Identitätsprüfung ist Ihr Vorteil zur Durchsetzung rechtlicher Maßnahmen.
2. Denkmalschutz
Kern der Bewertung eines Gebäudes ist ein typisierter Mietwert unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungskosten und Gebäudealter. Der Sanierungszustand der jeweiligen Immobilie findet keine Berücksichtigung bei der Bewertung – mit Ausnahme einer das Baualter verändernden Kernsanierung.
Auch die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes findet bei der Grundsteuerbewertung keine Berücksichtigung. Befindet sich auf dem Grundstück ein Gebäude, das ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes ist, ermäßigt sich die auf das Bewertungsergebnis anzuwendende Steuermesszahl um 10 Prozent. Sind nur Teile des Gebäudes denkmalgeschützt, findet auch nur eine anteilige Ermäßigung der Steuermesszahl statt.





