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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 

Materialkostenzuschuss bei Eigenleistung 

Seit diesem Jahr werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch die Materialkosten für privat eingebrachte Eigenleistungen gefördert. Das freut zumindest versierte Heimwerker. Doch es gibt einiges zu beachten, damit es mit dem Materialkostenzuschuss auch wirklich klappt.

 Bisher konnte eine Förderung für die energetische Sanierung oder Modernisierung eines Gebäudes nur dann beantragt werden, wenn die Durchführung der Maßnahme von einem Fachbetrieb vorgenommen wurde. Um den Sanierungsstau in Zeiten des Fachkräftemangels nicht noch größer werden zu lassen, werden seit Jahresbeginn gezielt Do-it-yourself-Handwerker bei der Sanierung ihres Hauses finanziell unterstützt.

Fachgerechte Ausführung muss bestätigt werden 

Das spart nicht nur die Handwerkerkosten, sondern reduziert außerdem die Ausgaben für das benötigte Material. Handwerklich begabte Eigentümer können hier profitieren. Doch es bleibt eine wichtige Hürde: Je nach Maßnahme muss entweder ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen. Und diese sind aktuell eben vielfach ausgebucht und überlastet.

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Zuschuss von 20 Prozent 

Wird zum Beispiel eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder bei der Anlagentechnik umgesetzt – wie Fensteraustausch, neue Haustür, Dämmung oder Einbau einer Lüftungsanlage –, muss ein Energieeffizienz-Experte prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt sind. Der Zuschuss beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Jahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro gedeckelt. Für die Förderung von Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung gelten die gleichen Bedingungen.

 Wer so versiert ist, dass er seine Heizung in Eigenregie zu einem System mit erneuerbaren Energien umbauen kann, braucht entweder einen Energieeffizienz-Experten oder einen Fachbetrieb, der die fachgerechte Ausführung bestätigt. Der Zuschuss beträgt je nach gewählter regenerativer Heizung 10 (Biomasseheizung) bis 40 Prozent (Wärmepumpe inklusive Austauschbonus) der förderfähigen Kosten. Pro Jahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Kosten gedeckelt auf 60.000 Euro. 

Auf korrekte Rechnung achten 

Beim Materialkauf müssen Eigentümer besonders sorgfältig sein. Denn Materialkosten sind nur dann förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Außerdem muss der Name des Antragstellers ausgewiesen und die Rechnung in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Stets gilt, dass nur die Materialkosten gefördert werden, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung.

Es gelten die gleichen Förder- und Rahmenbedingungen wie bei der Umsetzung durch einen Fachbetrieb. 

» Übersicht zu den förderfähigen Maßnahmen