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Mietvertrag online von Haus & Grund

Als Immobilieneigentümer benötigen Sie bei der Vermietung Ihrer Immobilie einen Mietvertrag.

In Mietverträgen werden die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter geregelt. Die Regelungen binden beide Parteien rechtlich und sollten schriftlich festgehalten werden. Welche Regelungen ein Mietvertrag beinhalten sollte und welche Bestimmungen sich aus einem Mietvertrag ergeben, zeigen wir Ihnen hier.

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Was gehört in einen Mietvertrag?

Ein Mietvertrag bedarf nicht der schriftlichen Form und darf formal frei geschlossen werden. Wir empfehlen Vermietern jedoch, die Regelungen schriftlich in einem Mietvertrag festzuhalten, sodass beide Parteien auf der sicheren Seite sind. Zudem sind mündlich geschlossene Vereinbarungen im Streitfall sehr schwer nachweisbar. Von obligatorischen Angaben bis hin zu Details baut sich ein Mietvertrag folgendermaßen auf:

  • vollständige Namen und Anschriften des Vermieters und des Mieters
  • persönliche Daten des Mieters wie Geburtsdatum, Personalausweisnummer und ggf. Kopie des Ausweises
  • exakte Anschrift und Lage der Mietsache
  • die festgelegte Kaltmiete
  • Auflistung der Nebenkosten mit Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • Dauer des Mietverhältnisses
  • Höhe der Kaution
  • Zahlungshinweise
  • Angaben zu Schönheitsreparaturen und zur Instandhaltung

Zusätzlich können noch weitere Rechte und Pflichten im Mietvertrag geregelt werden, wie z.B. die Haltung eines Tieres im Mietobjekt. Weitere Regelungen sind nicht vorgeschrieben, sorgen aber dafür, dass weniger Fragen beim Mieter auftreten.

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Mietverträge verschiedener Art

Neben einem Standard-Mietvertrag gibt es noch weitere Arten von Mietverträgen. Welche das sind und worin sie sich unterscheiden, können Sie hier nachlesen.

1. Unbefristeter Mietvertrag (Standard-Mietvertrag):

Grundsätzlich werden Mietverträge auf unbestimmte Zeit ausgelegt. Dabei gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten. Mieterhöhungen sind nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig.

2. Befristeter Mietvertrag:

Ein Zeitmietvertrag setzt ein bestimmtes Ende der Mietzeit voraus. Ein Mietvertrag darf nur wegen gewisser Gründe wie z.B. Eigenbedarf oder Sanierungsarbeiten befristet sein.

3. Staffelmietvertrag:

Ein Staffelmietvertrag legt vorab fest, wie hoch und wann die Miete sich erhöhen wird. Die Staffelungen (Erhöhungen) der Miete müssen einen Mindestabstand von einem Jahr aufweisen.

4. Indexmietvertrag:

Bei einem Indexmietvertrag erhöht sich die Miete durch den Verbraucherpreisindex (VPI). Die Miete steigt mit der Inflation und den veränderten Lebensunterhaltungskosten von privaten Haushalten in Deutschland.

5. Garagen- oder Stellplatzmietvertrag:

Ein Wohnraummietvertrag enthält häufig einen Garagen- oder Stellplatz. Beides kann aber auch in einem separaten Vertrag näher bestimmt werden, die Verträge können dann unabhängig voneinander gekündigt werden.

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Das sind die Vorteile bei Haus & Grund

Haus & Grund steht für Eigentum, Schutz und Gemeinschaft. Mit unseren Serviceleistungen helfen wir Immobilieneigentümern und haben stets die passenden Dokumente parat. Werden Sie jetzt Kunde und profitieren Sie von unseren zahlreichen Vorteilen:

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Sie haben noch Fragen zu unseren Mietverträgen oder benötigen Hilfe beim Ausfüllen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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