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Glasfasernetze in Gebäuden

Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung

Seit Jahren mühen sich Politik und die Telekommunikationsbranche, schnelleres Internet in die Häuser zu bekommen. Zahlreiche Maßnahmen wie zuletzt die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben bisher nicht zum erhofften Ausbau der Glasfasernetze beigetragen. Das liegt nicht zuletzt auch an vielen Unsicherheiten und offenen Fragen bei der bautechnischen Anbindung von Gebäuden und Wohnungen.

Seit Inkrafttreten der TKG-Novelle im Juni 2024 können Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Nicht der Eigentümer entscheidet über den Kabelnetzanbieter, sondern der Mieter hat nun die freie Wahl beim Bezug von multimedialen Diensten. Was tun, wenn die Mieter unterschiedliche Anbieter wählen und das bestehende Kabelnetz veraltet, ungeeignet oder gar kein Netz vorhanden ist?

Was ist zu beachten?

Nach den Regelungen des TKG sind neue oder bestehende Wohngebäude (bei einer umfangreichen Renovierung am Telekommunikationsnetz), die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für gigabitfähige Netze (Glasfasernetz) sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten. Als passive Netzinfrastruktur im Gebäude gelten dabei Leerrohre und Kabelkanäle.

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Wer bringt das Netz ins Haus?

Für die Realisierung eines Gebäudenetzes gibt es verschiedene Geschäftsmodelle:

  • Ein Telekommunikationsunternehmen (TKU) errichtet die Glasfaserinfrastruktur im Haus und vermarktet die Medienprodukte beim Endkunden (Mieter, Wohnungseigentümer) oder bietet den offenen Zugang (Open Access) für andere Anbieter an.
  • Der Eigentümer baut die sogenannte Netzebene 4 (NE4), also die Leitungen innerhalb des Gebäudes bis zur Wohnung, selbst aus, um die Kontrolle zu behalten und Einnahmen über die Miete (Modernisierungsmieterhöhung) oder durch Netzpacht zu erzielen.
  • Ein Kabelnetzbetreiber (NE4-Betreiber) betreibt ein bestehendes Koaxialnetz – also ein klassisches Fernsehkabelnetz aus Kupferleitungen, das üblicherweise für TV- und Internetdienste verwendet wird – weiter und vermarktet es, indem er direkt mit den Mietern oder Wohnungseigentümern Verträge abschließt. Diese Möglichkeit kann prinzipiell auch der Eigentümer nutzen.

Welche Technologien sind geeignet?

Die Wahl der Technologie hängt von den Anforderungen an Bandbreite, Reichweite und Kosten ab. Wird ein neues Netz im Gebäude verlegt, sollte es vor allem den offenen Zugang (Open Access) für eine Vielzahl von Mediendiensten gewährleisten, um den unterschiedlichen Ansprüchen der Bewohner gerecht zu werden. Die eingesetzten Technologien unterscheiden sich in ihrem Aufbau und ihrer Leistungsfähigkeit. FTTH-Technologien (Fiber-to-the-Home) wie GPON und XGS-PON sind am weitesten verbreitet, während FFTH Point-to-Point (PtP) für höchste Leistung bevorzugt wird. G.fast und DOCSIS sind Übergangslösungen für bestehende Kupfer- und Koaxialnetze. 

Die wichtigsten Technologien sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

FTTH GPON (Point-to-Multipoint)

  • Beschreibung: Passives Glasfasernetz, bei dem mehrere Kundenleitungen über einen Splitter auf eine gemeinsame Glasfaser geführt werden
  • Bandbreite: 2,5 Gbit/s Downstream, 1,25 Gbit/s Upstream (geteilt zwischen den Nutzern)
  • Reichweite: Bis zu 30 km
  • Vorteil: Kostengünstig und weit verbreitet

FTTH XGS-PON (Point-to-Multipoint)

  • Beschreibung: Weiterentwicklung von GPON mit höheren Übertragungsraten
  • Bandbreite: 10 Gbit/s symmetrisch (geteilt zwischen den Nutzern)
  • Reichweite: Bis zu 30 km
  • Vorteil: Zukunftssicher und abwärtskompatibel zu GPON

FTTH AON (Active Optical Network, Point-to-Multipoint)

  • Beschreibung: Aktives Glasfasernetz mit elektr. Komponenten wie Switches und Multiplexern, die dedizierte virtuelle Verbindungen ermöglichen
  • Bandbreite: 1 Gbit/s symmetrisch
  • Reichweite: Skalierbar durch Regeneratoren
  • Vorteil: Höhere Flexibilität und dedizierte Verbindungen

FTTH Point-to-Point (PtP)

  • Beschreibung: Jede Wohneinheit erhält eine eigene Glasfaserleitung, die direkt bis zum Endkunden geführt wird
  • Bandbreite: Bis zu 100 Gbit/s symmetrisch
  • Reichweite: Bis zu 10 km
  • Vorteil: Höchste Leistung und Skalierbarkeit, ideal für Geschäftskunden

G.fast

  • Beschreibung: Übergangstechnologie, die Glasfaser bis zum Gebäude (FTTB) nutzt und die Daten über bestehende Kupferleitungen weiterleitet
  • Bandbreite: Bis zu 1,5 Gbit/s

DOCSIS 3.1

  • Beschreibung: Meistgenutzter Standard für Koaxialkabelnetze
  • Bandbreite: 1 Gbit/s Downstream, 50 Mbit/s Upstream
  • Reichweite: Bei Glasfasernetzen bestehen kaum Begrenzungen

DOCSIS 4.0

  • Beschreibung: Zukünftiger Standard für Koaxialkabelnetze
  • Bandbreite: Voraussichtlich 1 Gbit/s symmetrisch
  • Reichweite: Bei Glasfasernetzen bestehen kaum Begrenzungen

Quelle: BMDV

Hauseinführung, Übergabepunkt und Gebäudeverteiler

Sowohl für die Hauseinführung und den Übergabe-/Anschlusspunkt als auch für den Gebäudeverteiler und die Wohnungsübergabepunkte muss Platz eingeplant werden. Die Hauseinführung ist bei Bestandsgebäuden in der Regel vorhanden. Bei neuen Hausanschlüssen wird die Einführung mit einer Bohrung durch die Außenwand realisiert, die je nach Beschaffenheit des Baugrundes gas-, wasser- oder gegebenenfalls druckwasserdicht ausgeführt wird. Die Größe des Bohrloches richtet sich nach der Art der Einführung: Bei der Einspartenhauseinführung – also der Einführung nur einer Glasfaserleitung – reicht ein Bohrloch mit einem Durchmesser von 24 bis 34 Millimetern. Sollen weitere Versorgungsleitungen mit eingeführt werden (Mehrspartenhauseinführung), wird das Bohrloch entsprechend größer.

Der zentrale Übergabe- oder Anschlusspunkt folgt hinter der Hauseinführung und bildet die Schnittstelle zur hausinternen Verkabelung. Er dient der Trennung von Außen- und Inhouse-Bereich. Der Platzbedarf richtet sich nach der Technologie und Anzahl der anzuschließenden Wohnungen. Reicht der dafür erforderliche Platz im Haus nicht aus, so ist auch ein Außenschrank auf dem Grundstück möglich. In Mehrfamilienhäusern werden die aus dem Übergabe- oder Anschlusspunkt kommenden Kabel in einem Gebäudeverteiler zu den einzelnen Wohnungen weitergeleitet. Gebäudeverteiler können auch räumlich im Übergabe- oder Anschlusspunkt integriert werden.

Verkabelung zu den Wohnungen

Vorzugsweise können wie bei einer Strangsanierung von Heizung, Wasser oder Elektrik auch für die Verlegung der Glasfaserleitungen vorhandene Versorgungsschächte oder ungenutzte, vom Schornsteinfeger freigegebene Kaminzüge genutzt werden. Ebenso ist die Verlegung im Treppenhaus möglich, wobei der Brandschutz eingehalten werden muss. Das Treppenhaus darf seine Funktion als Rettungsweg nicht verlieren. Dies kann mit Brandschutzschotts oder brandsicherer Schachtverkleidung erreicht werden. Wie bei allen umfangreicheren Baumaßnahmen müssen das jeweilige Bauordnungsrecht und insbesondere die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Für eine ungestörte Funktion der Glasfaserinfrastruktur im Gebäude ist auf die nötigen Abstände zu Stromleitungen zu achten. Die erforderlichen Baumaßnahmen verursachen in der Regel nicht mehr Schmutz und Lärm im Haus als die Sanierung der Hauselektrik.

Tipp

Detaillierte bautechnische Empfehlungen für die Errichtung einer gebäudeinternen Netzinfrastruktur in Bestands- und Neubauten enthält die Broschüre „Glasfasernetze – Netzinfrastrukturen in Gebäuden“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV). Die jeweils aktuelle Fassung ist auf den Webseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie beim Gigabitbüro des Bundes veröffentlicht:

» Broschüre herunterladen

Corinna Kodim; Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik

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