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Verwalterentgeltstudie

Mehr Aufgaben, steigende Honorare

Die Immobilienverwaltungen von Wohneigentum in Deutschland haben aufgrund immer neuer gesetzlicher Vorgaben – vor allem für die energetische Modernisierung von Gebäuden – mehr Aufgaben zu bewältigen denn je. Dies schlägt sich in den Honoraren nieder, wie die Verwalterentgeltstudie des CRES (Center for Real Estate Studies) zeigt.

Basissätze gestiegen

Laut Studie sind die Basissätze für Neuverträge moderat gestiegen. Demnach zahlen Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) ihren Verwaltern je nach Größe und Lage des Objekts bei Neuabschlüssen derzeit zwischen 27,37 Euro und 41,65 Euro brutto je Einheit und Monat. Damit sind die Basissätze in der GdWE-Verwaltung bei Neuabschlüssen im Vergleich zu 2023 bei Bestandsverträgen um durchschnittlich rund 4 Euro höher. Etwas stärker fällt die Erhöhung in der Mietverwaltung mit durchschnittlich rund 5,50 Euro aus.

Anstieg der vergüteten Sonderleistungen

Deutlich zugenommen hat die Zahl der Verwalter, die Sonderleistungen abrechnen. So ist bei 98 Prozent der GdWE-Verwaltungen die Vergütung außerordentlicher Eigentümerversammlungen üblich (Vorjahr: 90 Prozent). Auch die Abrechnung der Betreuung baulicher Maßnahmen als Sonderleistung ist bei 19 von 20 Befragten die Regel. Dazu gehören energetische Sanierungen, die erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen binden. Die Begleitung dieser baulichen Maßnahmen lassen sich Verwalter für gewöhnlich mit rund 3 bis 5 Prozent der Auftragssumme sondervergüten, sobald diese 5.000 Euro übersteigen.

Trend zur Verwaltung größerer Liegenschaften

Der Trend aus den Vorjahren, dass es für kleinere Objekte immer schwieriger wird, eine Hausverwaltung zu finden, setzt sich fort und findet laut den Studienautoren eine wesentliche Ursache in den Fixkosten für Abrechnung und Betreuung. Nach der Studie sind in der GdWE-Verwaltung kleinere Liegenschaften um durchschnittlich 50 Prozent und in der Mietverwaltung um durchschnittlich 40 Prozent teurer als größere Liegenschaften. Kostendeckend ist die Verwaltung ausweislich der Studie ohnehin erst ab acht bis neun Einheiten je Objekt. Für kleinere Eigentümergemeinschaften kommt erschwerend hinzu, dass rund die Hälfte der Befragten angibt, sich von kleineren Objekten zugunsten von größeren trennen zu wollen. „Wenn kleine Eigentümergemeinschaften mit weniger als zehn Einheiten einen qualifizierten Verwalter finden und an sich binden wollen, müssen sie sich auf einen monatlichen Basissatz von bis zu 48 Euro pro Einheit beziehungsweise auf eine Mindestpauschale für das Gesamtobjekt in Höhe von 480 Euro einstellen“, erklärt Studienleiter Prof. Dr. Marco Wölfle.

Gestiegene Arbeitsauslastung

88 Prozent der Verwalter sehen ihre Arbeitsauslastung als mittelhoch bis sehr hoch an. Das ist noch einmal ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr und im Vergleich zu 2021 eine deutliche Steigerung um 10 Prozentpunkte. Eine Rolle spielen dürfte das wachsende Arbeitsspektrum mit immer anspruchsvolleren Tätigkeiten, die die Konsultation externer Fachleute ebenso erforderlich machen wie die eigene Fortbildung in immer neuen Feldern des Gebäudemanagements, wie zum Beispiel jüngst bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Hinzu kämen enge Fristen bei neuen Verordnungen und Gesetzen sowie weitere Vorgaben des Gesetzgebers, die eine umfassende juristische, technische und kaufmännische Schulung oder sogar die Umstellung administrativer Prozesse im Büro erfordern.

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation

Tipp

Haus & Grund Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) den Mustervertrag für die GdWE-Verwaltung aktualisiert. Der modernisierte Vertrag berücksichtigt dabei jüngste Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die aktuelle Rechtsprechung. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen erhalten damit eine verlässliche Vertragsgrundlage, die praxisnah gestaltet und rechtssicher ist. Der Mustervertrag kann kostenlos abgerufen werden:

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