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Pressemitteilung vom 06.02.2007

Haus & Grund: WAZ-Bericht über falsche Wohnungsgrößen irreführen

Als irreführend bezeichnet die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Nordrhein und Westfalen. die Berichterstattung im Leitartikel „Wohnung ist oft kleiner als gedacht“ in der heutigen (6.2.2007) Ausgabe der „Westfälischen Allgemeine“ (WAZ). Dabei beruft sich die Zeitung auf eine Studie der Sachverständigenorganisation Dekra. Danach sollen
 
  • 80 Prozent der Wohnungsgrößenangaben fehlerhaft sein,
     
  • die Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes daher Schadensersatz verlangen können,
     
  • wenn die Wohnungsfläche mindestens 10 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben und
     
  • daher möglicherweise Millionen Mieter zu viel Miete zahlen.

„Als unbefangener Leser muss man daraus schließen, dass also möglicherweise der 80 Prozent der Mieter in vermieteten Wohnungen wegen falscher Angaben zur Wohnfläche überhöhte Mieten und Betriebskosten zahlen“, interpretiert Haus & Grund- Hauptgeschäftsführer Michael Mönig den WAZ-Bericht. Richtig sei jedoch demgegenüber, dass
 
  • nach der Dekra-Studie bei 80 Prozent der der Immobilien in Miet- und Kaufverträgen um bis zu zehn Prozent bei der Quadratmeterangabe abweichen,
     
  • nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Vereinbarung einer geringeren Wohnfläche als vereinbart eine Mietminderung rechtfertigen kann,
     
  • wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt.

Im Klartext: Für 80 Prozent der Mietverhältnisse hat daher die Abweichung bei der Wohnfläche um bis zu zehn Prozent überhaupt keine Auswirkung.

Außerdem habe die Dekra „Abweichungen“ in der Wohnungsgröße festgestellt, wobei die Hälfte eine Abweichung nach oben, die andere Hälfte nach unten sein dürfte. „Damit kann, wenn man einmal die Richtigkeit der Dekra-Datenerhebung und diese als repräsentativ unterstellt, die Vereinbarung einer zu geringen Wohnungsgröße vielleicht nur noch bei 10 Prozent der Mietverhältnisse relevant sein“, folgert Mönig. Das führe auch zu einer weiteren Konsequenz: Wenn bei einer Neuberechnung eine Vergrößerung der Wohnfläche festgestellt wird, kann der Vermieter eine höhere Miete bei gleicher bleibender Quadratmetermiete verlangen. Das betrifft dann die anderen 10 Prozent der Mietverhältnisse.

Auch hat Mönig noch ein paar Praxistipps parat: Man kann die Vereinbarung der Wohnfläche einfach weglassen. Oder man nimmt den Service vieler örtlicher Haus & Grund-Vereine in Anspruch und lässt sich eine professionelle Wohnflächenberechnung erstellen. Fachliche Informationen zur Berechnung der Wohnfläche liefert Haus & Grund in einer Broschüre mit dem Titel "Wohnflächenberechnung", die im Haus & Grund-Shop erhältlich ist.
 
(hgv)

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