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Pressemitteilung vom 16.12.2020
Unsichere Zukunft bei Versorgung mit Kabel- und Breitbandanschlüssen
Haus & Grund: Sonderkündigungsrecht für Vermieter notwendig
Die von der Bundesregierung heute beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes stellt Millionen Mieter und Vermieter vor massive Probleme. Zu dieser Einschätzung kommt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Wenn die Umlagefähigkeit der Kosten eines Kabelvertrages gestrichen wird, brauchen wir ein Sonderkündigungsrecht für Eigentümer. Diese müssen sich dann schnell sowohl von einer langfristigen Vertragsbindung gegenüber dem Kabel- oder Breitbandanbieter als auch gegenüber dem Mieter bezüglich des Kabel- oder Breitbandangebots lösen können“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem Gesetzentwurf der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt intensiviert und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass die Kosten des vom Vermieter für alle Mieter eines Hauses gemeinsam abgeschlossenen Kabel- und Breitbandvertrages nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. „Bisher hat die Regierung es versäumt, die Vermieter parallel von ihrer Pflicht zu entbinden, ihren Mietern entsprechende Angebote machen zu müssen. Zudem sind Vermieter über viele Jahre an Verträge mit Kabel- oder Breitbandanbietern gebunden. Verbraucherschutz bedeutet nicht, vermietende Privatpersonen auf diesen Kosten sitzen zu lassen“, unterstrich Warnecke. Die über neun Millionen Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften habe die Bundesregierung bei dem Entwurf gänzlich vergessen, denn die Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes wirkten sich nur im Mietverhältnis aus, so Warnecke.
Er wies zudem darauf hin, dass die Regierungspläne die TV-Versorgung einiger Teile der Bevölkerung gefährde. Bislang werden zum Beispiel für Hartz-IV-Bezieher die Grundgebühren für die Kabelversorgung vom Staat übernommen. „Wird die Umlagefähigkeit gestrichen, müssten diese Menschen die Kosten selbst tragen. Viele würden in der Realität wohl vom Zugang zu Medien abgeschnitten. Das ist weniger und nicht mehr Verbraucherschutz“, resümierte Warnecke.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem Gesetzentwurf der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt intensiviert und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass die Kosten des vom Vermieter für alle Mieter eines Hauses gemeinsam abgeschlossenen Kabel- und Breitbandvertrages nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. „Bisher hat die Regierung es versäumt, die Vermieter parallel von ihrer Pflicht zu entbinden, ihren Mietern entsprechende Angebote machen zu müssen. Zudem sind Vermieter über viele Jahre an Verträge mit Kabel- oder Breitbandanbietern gebunden. Verbraucherschutz bedeutet nicht, vermietende Privatpersonen auf diesen Kosten sitzen zu lassen“, unterstrich Warnecke. Die über neun Millionen Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften habe die Bundesregierung bei dem Entwurf gänzlich vergessen, denn die Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes wirkten sich nur im Mietverhältnis aus, so Warnecke.
Er wies zudem darauf hin, dass die Regierungspläne die TV-Versorgung einiger Teile der Bevölkerung gefährde. Bislang werden zum Beispiel für Hartz-IV-Bezieher die Grundgebühren für die Kabelversorgung vom Staat übernommen. „Wird die Umlagefähigkeit gestrichen, müssten diese Menschen die Kosten selbst tragen. Viele würden in der Realität wohl vom Zugang zu Medien abgeschnitten. Das ist weniger und nicht mehr Verbraucherschutz“, resümierte Warnecke.
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