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Pressemitteilung vom 14.12.2020

Gewerbemieten: Haus & Grund warnt vor Missbrauch

Staatliche Hilfen vor Mietsenkungen

Ein Neuverhandeln von Gewerbemieten darf nur erleichtert werden, wenn tatsächlich coronabedingte Einnahmeverluste vorliegen, staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden und diese die Mieten nicht abdecken. So kommentierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland entsprechende Pläne der Bundesregierung.

„Der Frühjahrslockdown hat gezeigt, dass private Vermieter mit ihren Gewerbemietern Verhandlungslösungen suchen und finden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Das Frühjahr habe aber ebenso gezeigt, dass insbesondere große, solvente Unternehmen offene Regelungen missbrauchen. „Wenn der Staat die Mietkosten für Unternehmen fast gänzlich übernimmt, machen Nachverhandlungen keinen Sinn." Das gilt auch, wenn sich Unternehmen gar nicht um staatliche Hilfen bemühen. „Die wirtschaftlichen Lasten der Pandemie dürfen nicht bei den privaten Kleinvermietern abgeladen werden“. Häufig sind auch sie in ihrem Hauptberuf, beispielsweise als Friseur oder Gastronom, von coronabedingten Einschränkungen betroffen, die existenzgefährdend sind.

Hintergrund: Die Bundesregierung möchte den § 313 BGB ändern. Für Gewerbemietverhältnisse, die von staatlichen Coronamaßnahmen betroffen sind, soll künftig gesetzlich vermutet werden, dass die Beschränkungen eine Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit hätten Gewerbemieter eher einen Grund, die Miete neu zu verhandeln.
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