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Pressemitteilung vom 24.01.2004
Wenn die Wasserleitung eingefroren ist
m Winter besteht permanente Frostgefahr für Wasserleitungen. Kurzer Nachtfrost hat noch keine Wirkung, halten die Frostperioden allerdings über einen längeren Zeitraum an, können Wasserleitungen, Heizkörper oder Armaturen einfrieren und platzen. Die GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG möchte auf einfache Vorsichtsmaßnahmen hinweisen, damit bei einsetzendem Tauwetter keine Schäden am Gebäude oder Hausrat entstehen.
Grundsätzlich soll die Wohngebäude- und die Hausratversicherung finanzielle Schäden ausgleichen, die durch eingefrorene Wasserleitungen verursacht werden können. Durchfeuchtete Mauern oder Decken und die dadurch entstehenden Schäden am Hausrat und am Gebäude sind die Folge der eingefrorenen Leitungen, wenn Tauwetter eintritt und das unter Druck stehende Leitungswasser aus defekten Stellen austreten kann. Die Versicherungsexperten aus Hamburg weisen darauf hin, dass von Hauseigentümern lieber im Vorfeld schadenverhütende Maßnahmen getroffen werden sollen, besonders wenn die Immobilie über einen längeren Zeitraum unbewohnt ist.
Vorsorge vermeidet Ärger
Bereits vor den ersten Frostnächten sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Dies gilt besonders für Gebäudeteile die im Winter nicht geheizt werden, wie Garagen, Keller- und Dachräume oder Ferien- und Wochenendhäuser. Hier sollten Außentüren und Fenster geschlossen bleiben, Fensterritzen und Mauerspalten sollten abgedichtet werden und zerbrochene Fenster ausgetauscht werden. Außerdem sollten wasserführende Leitungen und Anlagen, wie Boiler, Durchlauferhitzer, Spülkästen und Heizkörper entleert werden. Ferner sollte der Haupthahn vor dem Wasserzähler geschlossen werden.
Häufig werden Badezimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer und Toiletten im Winter nicht regelmäßig beheizt. Dadurch droht ein Wasserstillstand in den Rohren, sie können einfrieren. Deshalb ist es ratsam, die Heizung auch in diesen Räumen auf kleinster Stufe weiterlaufen zu lassen. Der sog. "Frostschutz" sorgt für eine Zirkulation des Wassers. Außerdem schaltet der Thermostat automatisch die Heizung ein, wenn die Raumtemperatur unter 5 Grad Celsius sinkt.
Leitung auftauen
Ist dennoch eine Leitung eingefroren, sollte man mit einfachen Mitteln versuchen die Leitung aufzutauen. Hier können heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten, Heizlüfter oder Haartrockner helfen. Allerdings muss vorher sichergestellt werden, dass keine Gegenstände Feuer fangen können. Deshalb sollte kein Infrarotstrahler oder offenes Feuer, wie Kerzen, Schweiß- oder Gasbrenner verwendet werden.
Damit die Leitungen beim Auftauvorgang nicht platzen, muss langsam vorgegangen werden. Brüchige oder undichte Stellen sind am besten festzustellen, in dem die Leitung wieder mit Wasser gefüllt wird.
Rohrbruch was ist zu tun?
Ist ein frostbedingter Leitungswasserschaden aufgetreten, sollte sofort versucht werden den Schaden zu mindern. Folgende Maßnahmen sollten getroffen werden:
- Wasserzufuhr absperren (Ventile oder Haupthahn)
- Stromzufuhr für gefährdete Elektroinstallationen und -geräte absperren
- Haushaltsgegenstände aus dem Gefahrenbereich entfernen oder schützen
- durchfeuchtete Räume gut belüften
- Versicherer benachrichtigen
- Reparaturen nur in Abstimmung mit dem Versicherer ausführen lassen
- ggf. Vermieter, Verwalter oder Hausmeister verständigen.
Hinweis der Grundeigentümer-Versicherung: Besonders Eigentümer von Ferienhäusern und leerstehenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen sollten die genannten Vorsichtsmaßnahmen ernst nehmen. Nach den Versicherungsbedingungen kann eine Versicherungsgesellschaft im Schadenfall die Zahlung verweigern, wenn der Hauseigentümer die entsprechenden Sicherheitsvorschriften, wie beispielsweise Kontrolle und Entleerung der Wasserleitungen, nicht beachtet hat.
Weitere Informationen zur Schadenverhütung oder zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erhalten Sie auf der Website der GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG oderbeim Kunden-Center unter der kostenlosen Hotline 0800 / 407 77 77.
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