Einfach online unterschreiben und ab sofort Verwaltungsaufwand, Papier und Kosten mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und SCHUFA-Identitätsprüfung sparen!

» Jetzt informieren!
Linke Navigation
Menü
Unsere Produkte

Pressemitteilung vom 22.12.2010

Versicherungs-Tipps zur Winterzeit

Es ist nicht mehr zu leugnen – der Winter hält die ganze Republik fest in seinem Bann. Auch wenn Schneefall und Glatteis mittlerweile regelmäßig einsetzen, stellen sich immer wieder Fragen zum Thema Winterdienst oder Dachlawinen. Die Grundeigentümer-Versicherung, Kooperationspartner von Haus & Grund, möchte hier Antworten liefern.

 

  • Winterdienst heißt Räum- und Streupflicht
  • Grundsätzlich obliegt die Verkehrssicherungspflicht der Schneeräumung der Gemeinde, die diese Pflicht in der Regel per Satzung auf die Eigentümer von Grundstücken überträgt. Bei vermieteten Häusern kann der Eigentümer die Räum- und Streupflicht auf den oder die Mieter übertragen. Ihn trifft jedoch die Verpflichtung, regelmäßig zu überprüfen, ob der Mieter dem Winterdienst nachkommt. „Und diese Übertragung auf die Mieter sollte z. B. unbedingt durch einen Winterplan schriftlich festgelegt werden“, empfiehlt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. Wann geräumt werden muss, wird üblicherweise durch Landesgesetz oder Ortssatzung geregelt. Gibt es keine Regelung, kann man von einer Räumpflicht von 7 bis 21 Uhr an Werktagen und 8 oder 9 bis 21 Uhr an Sonn- und Feiertagen rechnen. Sind Berufstätige bereits vor 7 Uhr unterwegs, haben diese keinen Anspruch auf eine geräumte Straße und Gehwege.

 

  • Vorsicht! Dachlawinen
  • Die Gefahren, die von abgehenden Dachlawinen ausgehen, werden vieler Orts unterschätzt. Bei starkem Schneefall türmt sich die weiße Pracht auf Hausdächern. Hierdurch wird zum einen der Druck auf die gesamte Dachkonstruktion erhöht, zum anderen können die Schneemassen auch ins Rutschen geraten und womöglich untenstehende Gegenstände beschädigen, im schlimmsten Fall sogar Passanten verletzten. Aufgehalten werden kann der Schnee durch sogenannte Schneefanggitter oder -stopper, die von Fachfirmen montiert werden sollten. In manchen Gebieten wird das Anbringen von Schneegittern per Ortsvorschriften geregelt. Liegt besonders viel Schnee auf dem Dach, können Schneeschollen kontrolliert selbst entfernt werden. Dabei steht aber immer die eigene Sicherheit und Gesundheit im Vordergrund. „Ist es dem Eigentümer nicht möglich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, reicht unter Umständen auch das Aufstellen eines Warnschildes oder einer Absperrung“, so Andreas Hackbarth.

 

  • Haftungsfrage
  • Grundsätzlich haftet jeder für Personen- oder Sachschäden, die er Dritten gegenüber verursacht. Ersatzansprüche, die dabei entstehen, können hohe finanzielle Folgen haben. Deshalb ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn wird beispielsweise vor dem Haus nicht genügend geräumt und kommt ein Passant zu Fall oder verursacht eine Dachlawine einen Schaden, kommt möglicherweise der Streupflichtige bzw. Hauseigentümer für die anfallenden Arzt- oder Krankenhauskosten auf. „Bei einem selbstbewohnten Einfamilienhaus sollte üblicherweise die Privathaftpflicht- und bei einer vermieteten Immobilie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, erklärt Schadenverhütungsexperte Andreas Hackbarth. Und weiter: „Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Leistung der Haftpflichtversicherung führt. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß, berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Grundeigentümer kein Verschulden anzulasten ist, auch im Namen des Versicherten abzulehnen.“

 

Weitere Informationen zu Schadenverhütungsthemen und zu den genannten Versicherungsprodukten erhalten Sie auf der Website www.grundvers.de.

 

Home
Drucken
Kontakt
Teilen