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Pressemitteilung vom 02.01.2007

Haus & Grund zum Jahresbeginn: Energieausweis und Betriebskosten stehen im Mittelpunkt

Bei den privaten Hauseigentümern werden nach Einschätzung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund die Einführung des Energieausweises und die Auseinandersetzungen um die Betriebskosten in diesem Jahr im Mittelpunkt stehen. Zusätzliche Belastungen erwartet Hauptgeschäftsführer Michael Mönig bei der anstehenden Reform der Erbschaftsteuer, und Wohnungseigentümer müssen sich auf ein neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG) einstellen.

Energieausweis
Der Energieausweis wird beim Verkauf einer Immobilie und bei der Vermietung zum 1.1.2008 zur Pflicht. Bis dahin kann in der Übergangszeit für jedes Haus - unabhängig von Alter und Zahl der Wohnungen - der kostengünstige Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Danach sieht der Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Eigentümer von Gebäuden, die ab 1978 erbaut wurden, die Wahlmöglichkeit zwischen der bedarfs- und der verbrauchsorientierten Ausweisvariante vor. Für Gebäude mit einem Baujahr vor 1978 und weniger als fünf Wohnungen wird der Bedarfausweis zur Pflicht. Je nach Größe des Objektes kann dies Kosten von 300 bis 600 Euro verursachen.

Betriebskosten
Der Ärger um die Betriebskosten ist für Mönig vorprogrammiert. Auslöser werden die Mieterabrechnungen für das abgelaufene Jahr sein, die nicht selten mit Nachforderungen der Vermieter von mehreren hundert Euro abschließen können. Der Grund sind die exorbitant gestiegenen Energiekosten. „Da wird aufgrund unserer Erfahrungen so mancher Mieter versuchen, sich um die Mehrbelastungen zu drücken“, prognostiziert Mönig.

Erbschaftsteuerrecht
Im Erbrecht rechnet der Eigentümerverband in diesem Frühjahr mit einer längst fälligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die künftig vermutlich zu einer wesentlich höheren Erbschafts- und Schenkungssteuerbelastung führen wird. Bereits zum 1.1.2007 werden als Bemessungsgrundlage für die Steuer die aktuellen Bodenrichtwerte herangezogen und nicht mehr die bisher maßgeblichen niedrigeren Bodenrichtwerte zum 1.1.1996. Mönig: „Weitere Belastungen stehen mit der Erbschaftsteuerreform an.“

Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümer können künftig einfacher über eine gerechtere Verteilung der Betriebs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten in den Eigentümerversammlungen beschließen. In Abweichung von der bisher verbindlichen so genannten Teilungserklärung einer Eigentümergemeinschaft, nach der entsprechende Beschlüsse in der Regel nur einstimmig gefasst werden konnten, sieht das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in diesen Fällen eine mehrheitliche Beschlussfassung vor, eine Dreiviertel-Mehrheit bei Beschlüssen über Maßnahmen zur Modernisierung der Wohnanlage und deren Anpassung an den Stand der Technik. „Das WEG, das zum 1. Mai in Kraft tritt, wird das Zusammenleben innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft wohl wesentlich erleichtern“, hofft Mönig.

(hgv)
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