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Wohnungseigentum
Beirat - Muss er oder darf er?
Was denn?, werden Sie sich sicherlich nach der Lektüre der Überschrift jetzt fragen, liebe Leserinnen und Leser. Der nachfolgende Sachverhalt gibt uns Aufklärung:
Einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommt der Verwalter abhanden. Ein Gemeinschaftsmitglied, nennen wir ihn M, will eine Eigentümerversammlung. Damit wendet er sich an den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Als er nicht reagiert, klagt M gegen die Gemeinschaft und beantragt seine eigene Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung. Jetzt beruft Beiratsvorsitzender B die Versammlung ein. Ein Verwalter wird neu gewonnen. Der Rechtsstreit wird übereinstimmend für erledigt erklärt. Was bleibt, ist der Streit über die Kosten des Verfahrens.
Das AG Dortmund (Urteil vom 14.6.2019 - 514 C 4/19, IMR 2019, 418) weist den übrigen Wohnungseigentümern die Kosten zu (§ 91 a Abs. 1 ZPO). Denn vor der Erledigungserklärung sei die Klage gegen die Gemeinschaft zulässig und begründet gewesen (§ 21 Abs. 4 und Abs. 8 WEG). Der Beiratsvorsitzende hätte nicht erfolgreich verklagt werden können. Zwar kann er eine Versammlung einberufen, ist dazu aber nicht verpflichtet (§ 24 Abs. 3 WEG; ebenso: Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 24 WEG Rn. 44; Jennißen/Schultzky, WEG, 6. Aufl., § 24 WEG Rn. 29 a; Staudinger/Häublein, 2018, § 24 WEG Rn. 69).
Denn alle Wohnungseigentümer können jederzeit und jeder selbstständig für sich eine Versammlung ebenso einberufen (BGH, Urteil vom 10.6.2011 - V ZR 222/10, NZM 2011, 806). Der Beiratsvorsitzende muss daran nicht mitwirken. Eine neuere Rechtsprechung zwingt dabei nicht zu dem Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung mit bestimmten Tagesordnungspunkten. Das Gericht kann anstelle des Wohnungseigentümers die Einladung als Verwaltungsmaßnahme auch selbst aussprechen (dazu BGH, Urteil vom 4.5.2018 - V ZR 203/17 und Urteil vom 8.6.2018 - V ZR 125/17).
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
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"Mir ist völlig egal, wie Sie das anstellen. Aber schaffen Sie mir ja endlich diesen Verwalter vom Hals."
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Nachbarstreit im Wohnungseigentum
Die Broschüre vermittelt alle Antworten auf Fragen, die sich aus den nachbarlichen Beziehungen von Wohnungseigentümern innerhalb der Gemeinschaft und aus dem Nachbarschaftsverhältnis zu externen Grundstückseigentümern als Nachbarn entwickeln.
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