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Advent, Advent, die Hütte brennt ...
Von RAin Ingrid Jordan-Berger - GET Service GmbH
Unbeobachtete offene Kerzenflammen auf dem Adventskranz, am Weihnachtsbaum und defekte Lichterketten sorgen jedes Jahr zur Adventszeit für ausserordentlich viele Wohnungs- und Hausbrände.
Pünktlich zur beginnenden Adventszeit steigt das Risiko für Wohnungsbrände. Zum Jahreswechsel wurden 8.000 Brände mehr als im Frühjahr und Herbst des Jahres 2020 gezählt. Brennende Kerzen an Adventskränzen und Weihnachtsbäumen sowie schadhafte Leuchtmittel zur weihnachtlichen Dekoration gelten als Brandauslöser.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt Tipps für eine sichere Adventszeit. Unachtsamkeit mit offenen Flammen, selbst mit kleinen Kerzenlichtern ist die Brandursache Nummer Eins. Eigentlich weiß jeder, wie er sich zu verhalten hat, offene Flammen dürfen nicht unbeobachtet bleiben. Und doch passiert es im Dezember immer wieder. Man macht es sich im Wohnzimmer bei Kerzenschein gemütlich. Während des einschläfernden Fernsehprogramms fallen die Augen zu und das Unglück nimmt seinen Lauf. Die Kerzenflamme zündet den Adventskranz an, das Feuer breitet sich unkontrolliert im Raum aus, die Wohnung brennt. Rechtzeitig vor dem Herunterbrennen der Kerzen müssen diese vorsichtig gelöscht werden, damit die Tannenzweige oder das Dekorationsmaterial kein Feuer fangen können. Die Kerzen an dem Weihnachtsbaum sollten von der oberen Spitze beginnend nach unten entzündet werden. Ein Eimer Löschwasser oder der funktionstüchtige Feuerlöscher steht griffbereit in der Nähe dieser Gefahrenquelle. Feuerzeug und Streichhölzer bewahrt man immer sicher vor dem Zugriff von Kindern auf. Eltern haften aus Verletzung ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Dritten, wenn die Kleinen zündeln und so ein Feuerschaden in der Mietwohnung entsteht. Die Privathaftpflichtversicherung, die die grobe Fahrlässigkeit des Versicherten umfasst, hilft den Drittschaden an der gemieteten Immobilie zu ersetzen.
Der TÜV Rheinland warnt vor dem Gebrauch älterer Lichterketten, an denen einzelne Kerzen defekt sind. Diese Ketten verfügen dann nicht mehr über die notwendige Spannungsregulierung. Das bedeutet ein übermäßiges Erhitzen der noch brennenden Kerzen, die um so heißer werden. Bei 200 Grad Hitze können sie sich entzünden und damit einen Brand auslösen. Liegt die Lichterkette auf Dekopapier, kann sich das Papier bereits ab 175 Grad entzünden. Plastikstecker und Kabel der Lichterkette sollten auf mögliche schadhafte Bruchstellen und porösen Kunststoff geprüft werden. Ist die Festigkeit des Materials nicht mehr gegeben, tauschen Sie die Ketten lieber gegen neue aus. Verwenden Sie Leuchtobjekte mit GS-Zeichen, es bedeutet "Geprüfte Sicherheit". Lichterketten und Leuchtmittel, die nur für den Innenbereich zugelassen sind, sollten nicht im Außenbereich zum Einsatz kommen. Regen und Feuchtigkeit können Stromschläge oder einen Kurzschluss erzeugen. Wenn das eigene Haus durch den fehlerhaften Umgang mit dem Adventslicht in Brand gerät, kann eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung bei mitversicherter grober Fahrlässigkeit zumindest den finanziell entstandenen Eigenschaden lindern.
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Feuerschaden in der Mietwohnung
Die Privathaftpflichtversicherung, die die grobe Fahrlässigkeit des Versicherten umfasst, hilft den Drittschaden an der gemieteten Immobilie zu ersetzen.
Feuerschaden in der eigenen Immobilie
Wenn das eigene Haus durch den fehlerhaften Umgang mit der Adventsbeleuchtung in Brand gerät, können eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung bei mitversicherter grober Fahrlässigkeit zumindest den finanziell entstandenen Eigenschaden lindern.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz erhalten Sie bei GET Service GmbH, der Versicherungsmakler für Grundeigentümer.
- Tel. 040 3039080
- Web www.get-service.de





