

- Startseite
- Online-Produkte
- Shop
- Aktuelles
- Topthemen
- Energiekosten: Gaspreis-Explosion
- Mietrückstand
- Wegerechtvereinbarung
- Wohnungseigentum
- Untervermietung
- E-Mobilität
- Themenarchiv Recht & Steuern
- Undichte Silikonfugen
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Verwaltung einer WEG
- Heizkostenverordnung
- Pandemiebedingte Schließung
- Ordnungsgemäße BK-Abrechnung
- Nachbarrecht
- Erwerb eines Baugrundstückes
- Bauträgerkauf
- Duldung einer Solaranlage
- Unterschrift bei Mietkündigung
- Reinigung des Treppenhauses
- Nutzungsentschädigung
- Erbschaft und Finanzamt
- Vermieten an Wohngemeinschaften
- Kabelgebühren
- Heimwerken
- Miete und E-Mobilität
- Grundbucheintrag
- Rauchmelder
- Tod des Mieters
- Mietzahlung
- Gemeinschaftseigentum
- Zwangsversteigerung
- Eigenbedarf – Härteeinwand
- Mängel am Gemeinschaftseigentum
- Miete: Zahlungspflicht
- Wegerecht
- Eigenbedarf
- Fernablesbare Zähler
- Kaution: Weitergabe an den Erwerber
- Kaution: Aufrechnungsmöglichkeit
- Instandsetzungskostenanteil
- Umfassende Modernisierung
- Abrisskündigung
- Mieterhöhung: Indexmiete
- Gewerbemiete
- Mietminderung
- Wohnungseigentum: Außenbereich
- Unterlassung des Rückschnitts
- Unterlassungsklage
- Rechtsänderungen
- Geerbtes Familienheim
- Unerlaubte Hundehaltung
- Betriebskosten: Kabelgebühren
- Berliner Mietendeckel
- Beschädigte Mietwohnung
- Erbschaftsteuer
- Mieterhöhung
- Unterlassungklage
- Balkonanbau
- Heizkosten
- Wohnungsmiete
- Baumfällkosten
- Nachbarrecht: „Eingeräuchert“
- Flächenangabe im Mietvertrag
- Kauf von Teileigentum
- Umlage von Wassergeld
- Mieterhöhung
- WEG-Reform & Verwalterwechsel
- Betriebskosten
- Putzdienste
- WEG-Reform: Jahresabrechnung
- Mietvertrag - professionell ausgefüllt
- Mietwohnung
- Lärmende Nachbarn
- Maskenpflicht
- Themenarchiv Bauen & Renovieren
- Neue Heizungen
- Modernisierung
- Fliesenboden und Trittschall
- Nachbarrecht - Baulast
- Heimwerken
- Nachlassverbindlichkeiten
- Klimaschutz
- Grundstücksgrenze
- Mitgenutzte Einbauküche
- Modernisierung
- Gartenpflege
- Wohnungszustand
- Modernisierung
- Bauliche Veränderung
- Rückschnittansprüche
- Endrenovierung
- Räumung des Mietobjekts
- Mietende
- Rückgabe der Wohnung
- Themenarchiv Finanzen & Versichern
- Energiekosten
- Baumfällung
- Kostenloser Versicherungsschutz
- Elementarschäden
- Verkaufen oder vermieten
- Advent, Advent, die Hütte brennt ...
- Wasserschaden
- Unbenannte Gefahren
- Grundstückskauf
- Ladestationen und Wallboxen
- Mangelhafter Versicherungsschutz
- Sonderabschreibung
- Betriebskosten
- Lebensversicherung
- Elementarschäden durch Unwetter
- Kinderlärm in der Nachbarschaft
- Cyberkriminalität
- Heizkosten
- Sozialer Wohnungsbau
- Abrechnungsfehler
- Baumaterial wird knapp
- Schlüsselverlust
- Rechtskosten steigen
- Rauchmelder retten Leben
- Betriebskostenabrechnung
- Naturgefahrenbilanz 2020
- Frostschäden
- Reform des WEG
- Versicherungsschutz
- Die Kleine Hausverwaltung
- Schutz der Photovoltaikanlage
- Gefälligkeiten
- Hausdarlehen
- Hauskauf
- Corona als Kreditfalle?
- Blindgänger - tickende Zeitbomben
- Entlastung
- Anpflanzung von Hecken und Bäumen
- Verspätete Sturmschäden
- Naturgefahrenbilanz 2019
- Heizkosten
- Betriebskostenabrechnung
- Bilanz zum Jahresverlauf
- Mieterhöhung
- Mietvandalismus
- Mieterhöhung
- Wer zahlt den Feuerwehreinsatz?
- Verschärfung der Mietpreisbremse
- Vorsicht Astbruch
- Brandstiftung?
- Zahlungsverzug
- Hartz-IV Miete
- Zahlungsverzug
- Betriebskosten
- Themenarchiv Technik & Energie
- Auszeichnung durch Trusted Shops
- Pressemitteilungen
- Wohnen in Deutschland (Podcast)
- DIW-Studie
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- Über uns



Wegerecht: „Torschlusspanik!“
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst
Auslegung der Vereinbarung
Nachbar N besitzt ein Wegerecht am Grundstück des E. Nähere Festlegungen zum Umfang sind unbekannt. E meint deshalb, N dürfe nur zu Fuß gehen und nicht über den Weg fahren. Das möchte N aber - und praktiziert das auch. Zudem lässt er beim Befahren des Weges aus Bequemlichkeit immer das Eingangstor zum Weg offenstehen. E fragt, ob er verlangen kann, dass N das Tor nachts schließt und abschließt? Schließlich sei in der Umgebung schon mehrfach eingebrochen worden.
Keine konkreten Festlegungen zu Inhalten und Umfängen
Gibt es keine konkreten Festlegungen zu Inhalten und Umfängen eines Wegerechts, kommt es auf die Auslegung der Vereinbarung an. Die Grundregel: Das Wegerecht umfasst auch das Befahren mit üblichen Pkw. Von dem Grundsatz einer Erreichbarkeit auch mit Kraftfahrzeugen bestehen aber folgende Ausnahmen:
- Ein Grundstück kann oder soll aufgrund seiner besonderen Lage mit Kraftfahrzeugen nicht angefahren werden, weil es die historisch gewachsenen örtlichen Verhältnisse in städtischen Kernbereichen nicht zulassen (von alters her überkommene beengte Verhältnisse (BGH, Urteil vom 11.12.2020 -V ZR 268/19, Rn. 10 der Entscheidungsgründe nach juris mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
- Wegen einer ausgewiesenen Fußgängerzone soll das Grundstück nichtangefahren werden können (BGH, Urteil vom 11.12.2020 -V ZR 268/19, Rn. 10 der Entscheidungsgründe nach juris).
- Nach dem Planungs- und Nutzungskonzept ist eine Wohnanlage bewusst so geschaffen worden, dass der Fahrzeugverkehr von den unmittelbar zu Wohngrundstücken führenden Wegen ferngehalten wird. Auch dann ist die Erreichbarkeit des Wohngrundstücks mit einem Kraftfahrzeug nicht Bestandteil seiner ordnungsmäßigen Nutzung mit der Folge, dass ein Notwegerecht wegen fehlender Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen nicht begründet werden kann (BGH, Urteil vom 11.12.2020 -V ZR 268/19, Rn. 10 der Entscheidungsgründe nach juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen zu Literatur und Rechtsprechung).
Hier liegt keine dieser Ausnahmen vor. N darf also über das Grundstück des E fahren. Ob E vom wegeberechtigten N verlangen kann, dass er das Tor regelmäßig abschließt, muss im Einzelfall durch eine Abwägung der Interessen von N und E geklärt werden. Überwiegen die Interessen des E, kann ein Verschließen verlangt werden. Dabei füllt eine Einbruchsgefahr ein berechtigtes Interesse des Eigentümers aus. Allerdings ist zu beantworten, ob das Abschließen des Tors auch eine Sicherheitsfunktion für das Grundstück verkörpert oder ob das Tor einfach überklettert werden kann. Dem gegenüberzustellen ist das Interesse des Wegeberechtigten an einem ungehinderten Zugang - auch für nächtliche Besucher.
Von einem Verschließen ist das bloße Schließen des Tors zu unterscheiden. Nach hier vertretene Auffassung gehört dies zur ordnungsgemäßen Wegenutzung.
Im Falle von Beeinträchtigungen in der Ausübung des Rechts stehen dem Wegeberechtigten Abwehr und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche zur Verfügung, ebenso dem Eigentümer des in Anspruch genommenen Grundstücks im Falle einer zu exzessiven Benutzung. Denn der Inhaber des Wegerechts darf den Zugang zu seinem Grundstück nur möglichst schonend nutzen. So gilt zum Beispiel für ihn ein Parkverbot auf dem Weg. Auch sinnloses hin und her fahren ist zu unterlassen, vor allem mit schikanöser Absicht.
Vor allem muss der Wegeberechtigte Auflagen einhalten, die an die Ausübung des Wegerechts geknüpft sind. So muss er sicherstellen, dass Einrichtungen und Ausstattungen des in Anspruch genommenen Grundstücks nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.
Haus & Grund Mietverträge einfach online!
Aktuelle Versionen vom Wohnraummietvertrag, Gewerberaummietvertrag und Garagenmietvertrag einfach online erstellen und als PDF drucken.
» Kunde werden » Kunden-Login






