

- Startseite
- Online-Produkte
- Shop
- Aktuelles
- Topthemen
- Betriebskostenabrechnung
- Lärmende Nachbarn
- Mietwohnung
- Mietvertrag - professionell ausgefüllt
- Themenarchiv Recht & Steuern
- Maskenpflicht
- WEG-Modernisierungsgesetz
- Zahlungsverzug
- WEG-Reform - Kernsanierung
- Nachbarliche Störungen
- Laubfall
- Corona und Miete
- WEG-Reform
- Stellplatzmiete
- Fortzahlung der Miete
- Wespennester
- Kündigung wegen Zahlungsverzugs
- Nutzung von Grenzgaragen
- Aufbewahrungs- und Obhutspflichten
- Urlaubsland „Balkonien“
- Trennung und Scheidung
- Eigenbedarf
- Mieterhöhung
- Zahlungsverzug
- Corona und Mietkaution
- Wohnungseigentum
- Ansprüche gegen den Vermieter
- Corona und WEG
- Corona und Besichtigungsrecht
- Corona und Miete
- Ausbau eigener Einbauküche
- Wechsel der Hausverwaltung
- Vermietung
- Betriebskostenumlage
- Elternunterhalt
- Miethausverwaltung
- Wegbrechender Mietspiegel
- Mietminderung
- Verjährung prüfen
- Vergleichbarer Mietspiegel
- Gefundenes Testament
- Erbengemeinschaft
- Wohnungseigentum
- Mietende
- Datenschutz
- Nachbarrecht
- Wohnungseigentum
- Mietkündigung
- Erbrecht
- Eigenbedarf
- Wohnungseigentum
- Immobilienerwerb
- Nachtruhegebot
- Nachbarrecht
- Mieterselbstauskunft
- Untervermietung
- Vorsorgevollmacht
- Miethausverwaltung
- Wohnungseigentum
- Sozialmiete
- Gebietserhaltungsanspruch
- Vorzeitiges Mietende
- Verweigerte Annahme der Schlüssel
- Übersandte Wohnungsschlüssel
- Themenarchiv Bauen & Renovieren
- Modernisierung
- Fliesenboden und Trittschall
- Nachbarrecht - Baulast
- Heimwerken
- Nachlassverbindlichkeiten
- Klimaschutz
- Grundstücksgrenze
- Mitgenutzte Einbauküche
- Modernisierung
- Gartenpflege
- Wohnungszustand
- Modernisierung
- Bauliche Veränderung
- Rückschnittansprüche
- Endrenovierung
- Räumung des Mietobjekts
- Mietende
- Rückgabe der Wohnung
- Themenarchiv Finanzen & Versichern
- Naturgefahrenbilanz 2020
- Frostschäden
- Reform des WEG
- Versicherungsschutz
- Die Kleine Hausverwaltung
- Schutz der Photovoltaikanlage
- Gefälligkeiten
- Hausdarlehen
- Hauskauf
- Corona als Kreditfalle?
- Blindgänger - tickende Zeitbomben
- Entlastung
- Verspätete Sturmschäden
- Naturgefahrenbilanz 2019
- Heizkosten
- Betriebskostenabrechnung
- Bilanz zum Jahresverlauf
- Mieterhöhung
- Mietvandalismus
- Mieterhöhung
- Wer zahlt den Feuerwehreinsatz?
- Verschärfung der Mietpreisbremse
- Vorsicht Astbruch
- Brandstiftung?
- Zahlungsverzug
- Hartz-IV Miete
- Zahlungsverzug
- Betriebskosten
- Themenarchiv Technik & Energie
- Pressemitteilungen
- Wohnen in Deutschland (Podcast)
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Hinweise zum Umgang mit Corona
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- Über uns



Verspätete Sturmschäden
Von Ingrid Jordan-Berger - GET Service GmbH
Millionen Schäden durch Orkantief Sabine
Der erste Wintersturm dieses Jahres mit Windgeschwindigkeit von 120km/h, in Höhenlagen des Schwarzwaldes mit orkanartigen Böen von bis zu 178 km/h stieß unzählige Bäume um und richtete damit Schäden im Schienen- und Straßenverkehr, an Gebäuden und in Wäldern an. Personenschäden hielten sich in Grenzen, am Wochenende war die Bevölkerung vorgewarnt, viele richteten sich darauf ein.
Nach einem Sturm, der ab Windstärke 8 als solcher von den Versicherungen eingestuft wird, sollten Schäden am Haus oder am Kfz schnell der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Die Gebäudeversicherung ersetzt den Sturmschaden an dem Gebäude, wenn das Dach abgedeckt wurde oder ein abgeknickter Baum die Hausfassade beschädigt hat. Sturmschäden an Autos werden von der Kfz-Teilkaskoversicherung ersetzt.
Hat sich nur eine Dachziegel gelockert, sollte der Hauseigentümer genau überlegen, ob er diesen verhältnismäßig geringen Schaden seiner Gebäudeversicherung mitteilt. Jeder gemeldete Schaden wird vom Versicherer in der vertraglichen Schadenbilanz des Kunden geführt. Umso mehr Schäden den eigenen Versicherungsvertrag belasten, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, der Vertragsanpassung. Das heißt, der Versicherer kann für die Vertragsfortsetzung einen höheren Beitrag oder eine Selbstbeteiligung im Schadenfall fordern. Deshalb bleibt vor jeder Schadenanzeige abzuwägen, die notwendigen Kosten der erforderlichen Reparatur gegebenenfalls selbst zu tragen und bei den jährlichen Ausgaben für die Instandhaltung einzubeziehen.
Haus & Grund Mietverträge einfach online!
Aktuelle Versionen vom Wohnraummietvertrag, Gewerberaummietvertrag und Garagenmietvertrag einfach online erstellen und als PDF drucken.
» Kunde werden » Kunden-Login
Der Versicherungsschutz umfasst auch verspätet eingetretene Sturmschäden
Wie sieht es aus, wenn ein verspäteter Sturmschaden eintritt, weil ein Baum erst Tage nach dem Orkan umfällt und Schaden an dem Gebäude anrichtet. Diesen Fall entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 25.09.2017 (Az 6U 191/15). Sechs Tage nach einem Wintersturm im Februar 2010 stürzte eine Buche vom Nachbargrundstück auf das Haus des Klägers. Der Sachschaden an der Immobilie belief sich auf rund 20.000 EUR. Der geschädigte Hauseigentümer forderte von seiner Gebäudeversicherung Ersatz des verspätet eingetretenen Sturmschadens. Die Richter des OLG Hamm kamen wie bereits das erstinstanzliche Landgericht Dortmund zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Tage nach dem Sturm umgestürzten Baum um einen Versicherungsfall handelt, der von der Gebäudeversicherung als Sturmschaden zu tragen war. Ein Sachverständiger konnte den kausalen Nachweis führen, wonach der Baum tatsächlich in Folge des Sturmes entwurzelt wurde und sechs Tage später auf das Haus des Klägers stürzte.
Weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung umfasst auch verspätet eingetretene Sturmschäden. Auch Zusatzkosten wie die Aufräumarbeiten, die nötigen Baumschneidearbeiten und der Abtransport des Holzes werden von gut ausgestatteten Gebäudeversicherungen getragen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei GET Service GmbH, Tel. 040 3039080






