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Versicherungsschutz in Coronazeiten anpassen
Von RAin Ingrid Jordan-Berger - GET Service GmbH
Änderungen im Versicherungsverhältnisses zeitnah dem Versicherungsunternehmen mitteilen
Über ein halbes Jahr nach dem Corona bedingten Lockdown lernen wir, mit dem COVID 19 Virus zu leben. Der erste Schock ist vorüber. Die Zeit des Rückzuges in das Privatleben haben viele genutzt, ihre Unterlagen zu sichten und zu sortieren. Versicherungsverträge wurden auf ihre Richtigkeit überprüft. Veränderungen der persönlichen Situation den Versicherern gemeldet. Mit dieser sinnvollen Beschäftigung erfüllen Versicherungsnehmer ihre Obliegenheitspflicht, Änderungen ihres Versicherungsverhältnisses zeitnah dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen.
Rückgang der Einbruchdelikte
In dieser Phase des Lockdowns spielte sich das Leben weitgehend im eigenen Haushalt ab. Mit der Folge eines seit 1986 nicht beobachteten rapiden Rückgang der Einbruchdelikte in Wohnungen, wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft im September 2020 berichtete. Die Bewohner haben quasi Einbrecher abgeschreckt und kriminelle Banden konnten aufgrund der verschärften Grenzkontrollen nicht ungehindert ins Land reisen.
Zunehmende kriminelle Cyberattacken
Der Rückzug vieler Beschäftigten in das Homeoffice führte zu verstärkten Hackerangriffen. In Firmen installierte Sicherheitsmechanismen können nicht überall eins zu eins in Homeoffices übertragen werden. Das Bundeskriminalamt warnt daher vor zunehmenden kriminellen Attacken in Unternehmen und Privathaushalten (BKA Pressemitteilung 30.09.2020). Schon im Jahr 2019 lag der gemeldete Schaden durch Cyberangriffe bei über 100 Milliarden EURO. Nur wenige Unternehmen schützen sich mit Cyberversicherungen gegen die entstehenden Schäden. Privatpersonen können zumindest mit einer Hausratversicherung und Privat-Rechtsschutzversicherung die Schäden durch Cyberangriffe kompensieren. Der Privat-Rechtschutz hilft auch bei Forderungen auf Rückerstattung der Anzahlungen bei ausgefallener Reisen oder Veranstaltungen.
Veränderungen am Arbeitsplatz und Digitalisierung
Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie sind vielschichtig. Betriebsschließungen in der Gastronomie, im Reisegewerbe, der Kultur- und Sportstätten, im Messebereich, gefolgt von Kurzarbeit im verarbeitenden Gewerbe, insbesondere der Automobilindustrie. Stellenabbau, Änderungskündigungen und erforderliche Umstrukturierungen in Unternehmen gehen damit einher. Die Digitalisierung nimmt zu. Sie verändert die Arbeitswelt schneller, als manch einem lieb ist. Deshalb sollte jeder Angestellte über einen Berufs-Rechtsschutz verfügen, um im Ernstfall bei nicht akzeptierten Veränderungen am Arbeitsplatz die Kosten für eine sachkundige Interessenvertretung in Arbeitsrechtsstreitigkeiten vom Rechtsschutzversicherer ersetzt zu erhalten.
Höhere Gefährdung für Mietverhältnisse im Privatbereich
Wenn die Wirtschaft lahmt, bedeuten instabile Beschäftigungsverhältnisse auch eine höhere Gefährdung für Mietverhältnisse im Privatbereich. Bisher sind vorwiegend im gewerblichen Vermietungssektor Insolvenzen der Mieter ein Grund für Mietaußenstände. An Standorten mit geschwächten Wirtschaftszweigen erhöht sich das Mietausfallrisiko für private Vermieter. Der Mietausfallschutz sichert für sechs bis zwölf Monate die Mietaußenstände der Wohnungsvermietung bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters ab.
Im Streit um die Mietsache, Mietkürzungen wegen Mängeln an der Wohnung, der Höhe von Nebenkostenabrechnungen hilft der Vermieter-Rechtsschutz. So lange die Einnahmen kommen, denkt man nicht an Rechtsschutz. Wird der Zahlungsfluss unterbrochen, ist es für die Absicherung des Vermieter-Rechtsschutzes im kriselnden Mietverhältnis meist zu spät.
Für weitere Erläuterungen und Informationen steht Ihnen GET Service GmbH, Tel. 040 3039080 gern zur Verfügung.
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