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Schutz der Photovoltaikanlage
Von RAin Ingrid Jordan-Berger - GET Service GmbH
Anlage gegen Zerstörung und Beschädigung versichern
Photovoltaikanlagen auf Hausdächern rechnen sich. Bei fallenden Anschaffungspreisen sind sie zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz als auch zum Eigenverbrauch der Energie geeignet. Ende 2019 zählte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. 1,8 MIO Anlagen in Deutschland, Tendenz steigend. An sonnigen Tagen kann Photovoltaikstrom zeitweise 50 Prozent unseres Strombedarfs decken. Im Jahresdurchschnitt liegt der Anteil an Photovoltaikstrom am bundesdeutschen Stromverbrauch bei 8,2 Prozent.
Über einen Zusatzbaustein lässt sie sich in die Gebäudeversicherung einschließen
Hauseigentümer, die sich für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach entscheiden, müssen wissen, dass diese spezielle Anlage nicht in der allgemeinen Wohngebäudeversicherung als übliches Gebäudebestandteil mitversichert ist. Für die Photovoltaikanlage besteht keine Versicherungspflicht.
Es macht aber aufgrund ihres Anschaffungswertes und der Nutzung Sinn, die Anlage gegen Zerstörung und Beschädigung zu versichern. Über einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein lässt sie sich in die Gebäudeversicherung einschließen. Für die Anlage gelten in dem Fall die gleichen Regelungen zum Versicherungsschutz und mitversicherten Gefahren wie für das Haus, auf dem sie installiert ist:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz
- Sturm- und Hagelschäden
- Elementarschäden durch Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen, Überschwemmung
Bedenken Sie aber, dass die hier aufgezählten mitversicherten Gefahren in der Wohngebäudeversicherung nur eine eingeschränkte Deckung für die Risiken des Betriebes einer Photovoltaikanlage darstellen. Deshalb sollte über ein weiteres Technikmodul oder einen weiteren Baustein die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung mitversichert werden. Sie bieten eine Allgefahrendeckung für die Photovoltaikanlage. Damit sind auch Gefahren für die Anlage versichert, die aus Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Schadenhandlungen Dritter herrühren. Dieser erweiterte Schutz hilft bei Sabotage oder Vandalismus, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Wasser-, Feuchtigkeits-, Eis- und Frostschäden sowie bei Tierbiss, wenn der Marder die Kabel zerstört hat.
Diebstahl von Photovoltaikanlagen
Zunehmend registrieren Polizeibehörden den Diebstahl von fest auf dem Dach installierten Diebstahl von Photovoltaikanlagen. Insbesondere alleinstehende Häuser ohne angrenzende Nachbarschaft sind ein attraktives Ziel für Kriminelle, die ganze Anlagen abmontieren und stehlen. Der Hauseigentümer beklagt neben dem Verlust der Anlage auch noch den Ertragsausfall. Mit Hilfe der aufgezeigten All-Risk-Deckung sind diese Schäden ersetzbar, inklusive Neuwertversicherung im Totalschadenfall und Entschädigung für die entgangene Einspeisevergütung. Der Vorteil der Absicherung aller aufgelisteten Gefahren mit Hilfe der zusätzlichen Bausteine zur Wohngebäudeversicherung liegt in der Schadenregulierung aus einer Hand bei einem Versicherer.
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Photovoltaik- und Montageversicherung
Alternativ ist der Abschluss einer eigenständigen Photovoltaikversicherung für alle aufgezeigten Risiken getrennt von der Wohngebäudeversicherung möglich. Alle Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören, der Montagerahmen, die Befestigung, der Wechselrichter, die Solarmodule, die Verkabelung, Energiezähler und Energiespeichersysteme sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Schon während der Bauzeit besteht für den Hauseigentümer das Risiko der Beschädigung der Anlage oder des Diebstahls. Deshalb empfiehlt sich bereits für die Phase der Errichtung der Photovoltaikanlage der Einschluss der Montageversicherung.
Komfortable Privathaftpflichtversicherungen umfassen Gefahren der Photovoltaikanlage
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass keine Gefahren für Dritte von der Anlage ausgehen. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Komfortable Privathaftpflichtversicherungen umfassen auch diese Gefahren der Photovoltaikanlage, die auf dem Einfamilienhaus von Privatpersonen installiert sind und eine bestimmte Leistungsgröße nicht überschreiten.
Bei Mehrfamilienhausanlagen ist eine Anfrage bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich. Wer Strom in das Energienetz des örtlichen Energieversorgers einspeist, sollte eine Betreiber-Haftpflichtversicherung vorhalten. Bei dem Einleiten des Stroms entsteht ein eigenes Haftungsrisiko des Betreibers der Anlage gegenüber dem Energieversorger, das von der Betreiber-Haftpflichtversicherung übernommen wird.
Weitere Informationen erhalten Sie bei GET Service GmbH, Tel. 040 3039080






