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PKW-Stellplätze und Wallbox
Unter Strom
In Deutschland leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern. Und immer mehr von ihnen würden gerne ihr E-Fahrzeug zu Hause laden. Darauf hat jetzt auch die Politik reagiert.
Viele Mehrfamilienhäuser in Deutschland haben Stellplätze vor der Tür oder in der Tiefgarage. Nur ein Bruchteil davon ist allerdings mit Wallboxen zum Laden von E-Fahrzeugen ausgestattet. Das ärgert nicht nur manchen Bewohner, es hält auch viele davon ab, sich ein E-Auto überhaupt anzuschaffen.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist sich dieser Situation bewusst. Im April 2026 hat er ein entsprechendes Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern gestartet. Bleibt zu hoffen, dass die dafür zur Verfügung gestellten 500 Millionen Euro nicht allzu schnell aufgebraucht sind.
Recht auf Wallbox
Dabei haben Mieter und Wohnungseigentümer sogar ein Recht auf bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge. Die Installation müssen sie aber mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft absprechen. Die entsprechenden Regelungen sind für Mieter in § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und für Wohnungseigentümer in § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Eigentümer sind nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) dazu verpflichtet, die Ladeinfrastruktur in ihren Gebäuden auszubauen. So sieht die jüngste Novelle vor, dass in Neubauten ab einer Anzahl von drei Stellplätzen die Hälfte der Stellplätze vorverkabelt und die restlichen mit Lehrrohren ausgestattet werden müssen. Dies gilt auch für Bestandsgebäude bei größeren Sanierungen. Bei Neubauten muss zudem mindestens ein funktionsfähiger Ladepunkt installiert werden.
Abrechnung mitbedenken
Ist die Entscheidung für die Installation von Wallboxen gefallen, steht die sorgfältige Planung mit einem Fachhandwerker an. Dabei sollte gleich zu Anfang geklärt werden, wie die Wallboxen mit ihren Ladepunkten genutzt und der Stromverbrauch abgerechnet werden soll.
Dies kann so geregelt werden, dass jede Wallbox einer Wohnung beziehungsweise dem entsprechenden Stromzähler zugeordnet wird. Bei gemeinschaftlicher Nutzung der Ladesäulen sollte eine Lösung gesucht werden – etwa den Einsatz einer sogenannten RFID-Karte, die genau registriert, wer gerade lädt.
Fachhandwerker zu Rate ziehen
Fachleute prüfen vorab, ob der Stromanschluss und die vorhandenen Stromkabel den Anforderungen entsprechen oder ob nachgerüstet werden muss und weitere bauliche Maßnahmen wie Wanddurchbrüche oder Erdarbeiten nötig sind. Die Fachhandwerker übernehmen auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und kennen die Meldepflichten.
Werden mehr als drei Wallboxen installiert, raten Experten zum Einbau eines Lastmanagementsystems. Ein solches System steuert nach Effizienzkriterien, wie intensiv die E-Fahrzeuge geladen werden. Je nach Netzauslastung oder Produktion der eigenen Photovoltaik-Anlage sowie dem Stromverbrauch im Haus kann es wirtschaftlich sein, die Ladeleistung zu erhöhen oder zu drosseln.
Ganz wichtig: Wallboxen beziehungsweise Ladesäulen dürfen nur von qualifizierten Fachhandwerkern installiert werden, um die Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten.
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Förderprogramme
Die Kosten für die Installation von Wallboxen mit entsprechenden Ladepunkten sind schwer zu beziffern und hängen von den Gegebenheiten vor Ort ab. Ratsam ist in jedem Fall, sich nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen.
Für das Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten können noch bis 10. November 2026 Anträge gestellt werden. Dabei müssen die Förderanträge vor Beginn des Bauvorhabens gestellt und bewilligt worden sein.
Der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages gilt in der Regel schon als Beginn des Bauvorhabens. Antragsberechtigt sind unter anderem Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Eigentümer von Stellplätzen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Bedingungen beachten
Gefördert werden Wallboxen mit entsprechenden Ladepunkten sowie deren Installation. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf dabei maximal 22 Kilowatt betragen. Auch müssen mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Neubaus vorverkabelt beziehungsweise mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Gefördert werden ebenfalls der Netzanschluss, Kabel und Transformatoren sowie nötige Baumaßnahmen.
Das Ministerium listet Zuschüsse von bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro für bidirektionales Laden. Die Antragstellung erfolgt digital beim Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Karin Birk
Freie Autorin
Weitere Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Verkehr:
» www.laden-im-mehrparteienhaus.de- Vermieterratgeber
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