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Klimaschutzprogramm 2026

Was auf Eigentümer und Vermieter zukommt

Die Bundesregierung hat Ende März 2026 das Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Es beinhaltet Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung in den kommenden Jahren ihre Klimaziele erreichen will. Insbesondere geht es um zusätzliche Emissionsminderungen bis 2030. Das Programm setzt im Gebäudebereich primär auf Förderung und Fernwärme statt auf neue gesetzliche Pflichten für Eigentümer und Vermieter.

Grundlage für das Klimaschutzprogramm ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 9 KSG). Es verpflichtet die Regierung, spätestens zwölf Monate nach Beginn jeder Legislaturperiode ein solches Programm vorzulegen. Für Eigentümer entsteht aus diesem politischen Fahrplan zunächst kein neuer Handlungsdruck. Die angekündigten Maßnahmen müssen erst noch in konkrete Gesetze, Förderprogramme und Verordnungen umgesetzt werden. Es werden aber die politischen Leitplanken für Heizungstausch, energetische Sanierung, Fernwärme und klimafreundlichen Neubau nachgeschärft und damit der Rahmen für künftige Investitionsentscheidungen vorgegeben.

Folgende Maßnahmen sind für Eigentümer und Vermieter relevant:

Förderung bleibt das zentrale Instrument

Das Programm stellt klar, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 fortgeführt und auskömmlich finanziert werden soll. Zudem soll sie stärker an sozialen Kriterien ausgerichtet werden. Parallel dazu soll auch die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) weitere Klimaschutzpotenziale heben. Für Eigentümer ist das eine wichtige Botschaft: Wer Modernisierungen plant, soll sich weiterhin auf staatliche Unterstützung verlassen können. Für Vermieter bedeutet das vor allem, dass energetische Maßnahmen politisch gewollt bleiben und Investitionen weiterhin förderfähig sein sollen.

Wärmenetze sollen massiv ausgebaut werden

Besonders deutlich ist die Stoßrichtung bei der Wärmeversorgung. Das Programm setzt auf ein Fernwärmepaket, mit dem der Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen steigen und der Ausbau der Netze beschleunigt werden soll. Kernpunkt ist die Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Zur Flankierung werden die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und die Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) novelliert. Hinzu kommen Maßnahmen zur Absicherung von Geothermieprojekten und zur Beschleunigung von Planung und Umsetzung. Gerade für Mehrfamilienhäuser und Quartiere bietet sich die Fernwärme perspektivisch als Investitionsoption an.

Wärmepumpen rücken weiter in den Fokus

Zugleich setzt die Bundesregierung auf niedrigere Stromkosten als Hebel für die Elektrifizierung der Wärmeversorgung im Gebäudebereich (Wärmepumpen). Für 2026 ist ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 6,5 Milliarden Euro vorgesehen; außerdem sollen Wärmepumpen mit eigenem Zähler von bestimmten Umlagen befreit werden. Das zielt unmittelbar darauf, den Betrieb strombasierter Heiztechnik wirtschaftlich attraktiver zu machen. Für Eigentümer wird damit nicht nur der Einbau, sondern auch der laufende Betrieb der Wärmepumpe politisch flankiert.

Neubau und Umbau sollen klimafreundlicher werden

Im Neubau setzt das Klimaschutzprogramm auf neue und angepasste Förderprogramme: „Klimafreundlicher Neubau“, das Niedrigpreissegment, „Wohneigentum für Familien“ und befristet die Effizienzhaus-55-Plus-Förderung. Für den klassischen Mietwohnungsbestand sind diese Programme nur teilweise direkt relevant. Wichtig ist ihre politische Aussage: Neubau soll nicht nur mehr, sondern vor allem energieeffizienter und mit höherem Anteil erneuerbarer Energien entstehen. Interessant ist zudem das Programm „Gewerbe zu Wohnen“. Gefördert wird die Umwandlung beheizter Nichtwohngebäude in Wohnraum, unter anderem mit Zuschüssen von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro je neuer Wohneinheit. Das kann für Eigentümer leerstehender Büro- oder Gewerbeimmobilien neue Perspektiven eröffnen. Zugleich zeigt die Maßnahme, dass Klimaschutz und Wohnraumschaffung stärker zusammen gedacht werden sollen: Umbau statt Neubau spart Flächen und Emissionen.

Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern

Das Klimaschutzprogramm sieht auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern vor. Hintergrund ist, dass der Ausbau in Bestandsgebäuden oft an hohen Kosten für die Leitungsinfrastruktur, notwendige Netzanschlüsse und den zusätzlichen Planungsaufwand scheitert. Mit dem Förderprogramm soll der Aufbau privater Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern erleichtert und damit der Markthochlauf der Elektromobilität generell unterstützt werden.

Fazit von Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik

"Das Programm verstärkt die politische Zielrichtung der Wärmewende, lässt aber zentrale Umsetzungshemmnisse für private Eigentümer unberücksichtigt. Es setzt primär auf Lenkung durch Preise, Regulierung und Förderung, lässt aber strukturelle Verbesserungen der Investitionsbedingungen (Mietrecht, Baukosten, Bürokratie) außen vor. Das Ambitionsniveau bei Sanierung und Heizungstausch bleibt hoch, ohne ausreichende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit im Einzelfall. Steigende CO₂-Preise und hohe Investitionskosten werden nur teilweise kompensiert. Notwendige Anpassungen im Mietrecht zur Refinanzierung von Investitionen werden nicht adressiert. Nach wie vor werden Unsicherheiten bei Zeitplan und Verfügbarkeit von Wärmenetzen die Investitionsentscheidungen der Eigentümer erschweren."

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