


» Jetzt informieren!

- Startseite
- Online-Produkte
- Shop
- Aktuelles
- Topthemen
- Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- BGH zur Mietpreisbremse
- Videoüberwachung
- Photovoltaik-Anlagen
- Erbrecht
- Mieterhöhung
- CO2-Kostenaufteilung
- Fahrlässiges Verhalten
- Themenarchiv
- Miete und Grillvergnügen
- Schadenersatz gegen Mieter
- Steuerfalle Grundstücks-Teilverkauf
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Wohngesundheit
- Wärmewende
- Mietende
- Grundsteuer
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Handwerkervertrag
- Nachbarrecht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Fassade sanieren
- Kommunikation
- Etagenheizung defekt
- Nicht leitungsgebundene Energieträger
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Förderungen
- Nachlass
- Schimmel vermeiden
- Miete
- Wohnungseigentum
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Grillen in der Eigentümergemeinschaft
- Teilverkauf
- Vorsorgevollmacht
- Wohnungseigentum
- Modernisierung
- Photovoltaik
- WEG
- Wärmepumpen
- Mieten sind bezahlbarer geworden
- Wohnungseigentum
- Mietkaution
- Datenschutz von Mietern
- Neue Gesetzgebung
- CO2-Abgabe
- Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Bewertungsgrundlage
- Betriebskosten
- Mieterhöhung
- Mieterinsolvenz
- Steigende Energiepreise
- Mieterhöhung
- Kauf einer Eigentumswohnung
- Grundsteuer
- Mechanischer Einbruchschutz
- Grundsteuer
- Gasalarm
- Heiztemperatur
- Betriebskostenvorauszahlungen
- Untervermietung
- Zentralheizung
- Mietkündigung
- Immobilienpreise
- Wohngemeinschaft
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Steigende Zinsen
- Wohnungskündigung
- Ausübungsbefugnis der WEG
- Indexmietverträge
- Kurze Verjährung
- Gaswarnstufen
- Mietminderung
- Mietausfallschaden
- Sozialmiete
- E-Mobilität
- Gartenhaus
- Übernahme von Verbindlichkeiten
- Kommunales Vorkaufsrecht
- Heizkosten
- Vermieteter Stellplatz
- Energetische Gebäudesanierung
- Gaskesselaustauschprogramm
- Besichtigungsrecht
- Untervermietung
- Energiekosten: Gaspreis-Explosion
- Wohnungseigentum
- Wegerechtvereinbarung
- Mietrückstand
- E-Mobilität
- Undichte Silikonfugen
- Baumfällung
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Energiekosten
- Neue Heizungen
- Verwaltung einer WEG
- Pandemiebedingte Schließung
- Ordnungsgemäße BK-Abrechnung
- Heizkostenverordnung
- Nachbarrecht
- Erwerb eines Baugrundstückes
- Bauträgerkauf
- Duldung einer Solaranlage
- Unterschrift bei Mietkündigung
- Erbschaft und Finanzamt
- Reinigung des Treppenhauses
- Nutzungsentschädigung
- Vermieten an Wohngemeinschaften
- Kabelgebühren
- Verkaufen oder vermieten
- Heimwerken
- Miete und E-Mobilität
- Grundbucheintrag
- Rauchmelder
- Tod des Mieters
- Mietzahlung
- Gemeinschaftseigentum
- Zwangsversteigerung
- Miete: Zahlungspflicht
- Eigenbedarf
- Fernablesbare Zähler
- Kaution: Weitergabe an den Erwerber
- Instandsetzungskostenanteil
- Umfassende Modernisierung
- Abrisskündigung
- Mieterhöhung: Indexmiete
- Pressemitteilungen
- Der Gaspreisdeckel
- Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
- Energiesparend heizen, Schimmelpilz vermeiden
- Wohnen in Deutschland (Podcast)
- Auszeichnung durch Trusted Shops
- DIW-Studie
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- Über uns



Kaution
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst
Anspruch des Mieters auf Weitergabe an den Erwerber
V verkauft sein vermietetes Haus an E. Wohnungsmieter verlangt die Übergabe der von ihm geleisteten Kaution von V an E. V reagiert nicht, M klagt. In der Berufung gewinnt er. Das LG Duisburg bejaht den Anspruch des Mieters gegen den veräußernden Vermieter auf Übertragung etwaiger geleisteter Mietsicherheiten aus § 566 a Satz 2 BGB (LG Duisburg, Urteil vom 12.4.2021 - 13 S 106/20). Ein berechtigtes Interesse, diesen Anspruch im eigenen Namen geltend machen zu können, wird ausdrücklich zugebilligt, auch wenn § 572 BGB a. F. Weggefallen und durch § 566 a Satz 2 BGB ersetzt worden ist. Denn es entstehe für den Mieter ein ungewisser Schwebezustand, wenn der frühere Vermieter die Kaution nicht an den Erwerber übertrage. Denn dann bleibe unklar, ob der Erwerber bei Mietvertragsende ausreichend liquide ist, um die Kaution auszahlen zu können. Weiter sei unklar, ob der Veräußerer dann noch erfolgreich - ersatzweise - auf Auszahlung der Kaution in Anspruch genommen werden könne. Es bestehe auch jeweils die Gefahr eintretender Insolvenz bei Erwerber und Veräußerer. Diese Gefahren würden insgesamt deutlich reduziert, wenn man dem Mieter den hier bestätigten Klageanspruch zubilligen würde[1].
[1] Ebenso: LG Köln, Urteil vom 14.5.2021 - 14 O 99/20, IMR 2021, 334
Online-Wohnraummietvertrag
und digitale Signierung mit MieterCheck
Einfach online unterschreiben - Sparen Sie ab sofort Verwaltungsaufwand, Papier und Kosten mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und SCHUFA-Identitätsprüfung.
Broschürentipp:

Kaution





