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Entlastung
Von Ingrid Jordan-Berger - GET Service GmbH
Versicherer bieten Sonderregelungen in Corona-Zeiten
Die Corona-Pandemie bereitet Sorgen um die Gesundheit und die finanziellen sowie wirtschaftlichen Folgen, die sich noch gar nicht in Summe absehen lassen. Viele von Einkommenseinbußen betroffene Bürger machen sich Gedanken um die Bezahlbarkeit ihrer Rechnungen, auch der Versicherungsbeiträge. Wir empfehlen, wertvollen Existenz sichernden Versicherungsschutz bei Risiken, die unabhängig von einer Pandemie bestehen, möglichst ohne Einschränkungen des Leistungsumfangs aufrecht zu erhalten.
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Entlastung bei Zahlungsschwierigkeiten
Versicherer bieten zur Zeit Entlastung für Kunden in Zahlungsschwierigkeiten an. Die Umstellung der Zahlweise von jährlichen Beiträgen auf vierteljährliche Raten wird von einigen Versicherern ohne Erhebung des sonst üblichen Ratenzuschlags umgesetzt. Manche Versicherer ermöglichen ihren Kunden Beitragsstundung bei Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes während der gewährten Stundungszeit. Der in Zahlungsnot geratene Versicherungsnehmer kann die Bereitschaft des Versicherers bei Bedarf anfragen. Es genügt selbstverständlich nicht, den fälligen Versicherungsbeitrag einfach auszusetzen. Bei einigen Versicherungsverträgen ist schon in den besonderen Versicherungsbedingungen bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit die Gewährung einer zeitweisen Beitragsbefreiung vorgesehen.
Mit einer vereinbarten höheren Selbstbeteiligung im Schadenfall kann der Versicherungsbeitrag reduziert werden.
Nur im Notfall ist nach eingehender Beratung eine temporäre Reduzierung des vorhandenen Versicherungsschutzes zur Senkung der Ausgaben ratsam. Eine bisher versicherte Gefahr kurzerhand aufzukündigen, um Beitrag einzusparen, ist hoch riskant. Am Beispiel der gebündelten Wohngebäudeversicherung wird das deutlich. Das Haus wird gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden und Elementarschäden versichert. Wie sich die Reduzierung des Schutzes um eine dieser versicherten Gefahren auswirkt, ist nicht vorhersehbar. Wer weiss schon, ob in diesem Jahr Stürme über das Land ziehen, Starkregen oder Hagelschlag zu hohen Gebäudebeschädigungen führen werden. Niemand kann im voraus die künftigen Naturgefahrenereignisse in seinem Umfeld, an seiner Immobilie kalkulieren. Die Umstellung des Versicherungsschutzes auf ein schmaleres Konzept mit geringeren Leistungen im Schadenfall bleibt allenfalls als letzte Alternative abzuwägen. Wird diese Reduzierung mit dem Versicherer vereinbart, sollte auch die Rückkehr in das vollwertigere Versicherungspaket unbürokratisch und ohne großen Aufwand möglich sein.
Bleiben Sie in diesen Zeiten gesund und achtsam.
Weitere Informationen erhalten Sie bei GET Service GmbH, Tel. 040 3039080






