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Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers
Vorsicht Astbruch im Sommer
Der trockene heiße Sommer in weiten Teilen Nord- und Mitteldeutschlands hinterlässt seine Spuren. Straßenmeistereien und Gartenbaubetriebe schneiden mitten im August Bäume zurück und entfernen brüchige Äste. Insbesondere in mittleren Regionen vom Osten bis Westen des Landes leidet der Baumbestand unter der anhaltenden Trockenheit und der seit Juni fortwährenden hohen Temperaturen. An heißen Tagen kommt es wie im letzten Jahr an anscheinend gesunden Bäumen zu Grünastbrüchen. Der durch die Dürre verursachte Wassermangel bereitet den Bäumen Stress. Waagerechte Äste sind besonders betroffen. Sie können bei massiver Erwärmung der Astoberfläche an Elastizität ihrer Holzfasern verlieren und aufgrund der Hebelwirkung plötzlich brechen.
Aus Verkehrssicherungsgründen lassen Kommunen den gefährdeten Baumbestand notwässern oder sperren wie in Potsdam vor einigen Wochen geschehen, im Theodor Fontane-Jahr den Fontane-Wanderweg zum Schutz der Passanten. In der Potsdamer Stadtverwaltung mag das Urteil des Landsgerichts vor Ort vom 09.11.2015 (AZ:27Ns 62/15) gegenwärtig sein. Ein Baumkontrolleur hatte im März 2014 bei der obligatorischen Kontrolle eines Stadtbaumes unterlassen, einen trockenen Ast sofort absägen zu lassen. Er entschied, den Ast zu den nächsten Baumschnittarbeiten im Herbst 2014 zu nehmen. Am 20. Mai brach der Ast und stürzte auf einen Radfahrer. An den schweren Kopfverletzungen verstarb das Unfallopfer. Der Baumkontrolleur wurde wegen Unterlassens der rechtzeitigen Astbeseitigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen je 50 EUR wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Den Verantwortlichen der öffentlichen Grünflächen von Städten und Gemeinden wie auch privaten Grundstückseigentümern sitzt die Rechtssprechung im Nacken. Das Verwaltungsgericht Münster hat am 17.04.2015 (AZ: 5 K 3212/13) geurteilt: "Neben der regelmäßigen Baumkontrolle müsse zusätzlich unverzüglich eine anlassbezogene Baumkontrolle durchgeführt werden, wenn besondere Anhaltspunkte bekannt würden, die erfahrungsgemäß auf eine besondere Gefährdung hindeuteten. Zu diesen Anzeichen gehörten insbesondere massive Windereignisse." Baumschäden, wie absterbende Äste in Folge der extremen Trockenheit lassen sich ebenso dazu zählen. Wer also beobachtet, dass eigene Bäume plötzlich trockene Äste zeigen, sollte mit der Baumkontrolle nicht auf den saisonbedingten Zeitpunkt im Herbst warten, sondern aus besonderem Anlass reagieren. Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers erfordert schnelles Handeln zur Abwehr der Gefahren für Dritte durch möglichen Astbruch. Wer nicht selbst zur Säge greifen kann, sollte zügig einen Gartenbaubetrieb bzw. Holzfäller beauftragen, das morsche Gehölz zu entfernen.
Für erkennbare Schäden durch derartigen Astbruch an Personen und fremdem Eigentum haftet der Eigentümer nach deutschem Deliktsrecht in voller Summe. Allenfalls die Privat-Haftpflichtversicherung bei selbst genutztem Grundstück oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei fremd genutzten Immobilien ersetzt den eingetretenen Schaden Dritter bei Nachweis der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Immobilieneigentümers.
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Privat-Haftpflichtversicherung
Für erkennbare Schäden durch derartigen Astbruch an Personen und fremdem Eigentum haftet der Eigentümer. Die Privat-Haftpflichtversicherung ersetzt den eingetretenen Schaden bei selbst genutztem Grundstück.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Für erkennbare Schäden durch derartigen Astbruch an Personen und fremdem Eigentum haftet der Eigentümer. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ersetzt den eingetretenen Schaden bei fremd genutzten Immobilien.
Weitere Informationen erhalten Sie bei GET Service GmbH, Tel. 040 3039080
GET Service GmbH,
Ingrid Jordan-Berger





