


» Jetzt informieren

- Startseite
- Online-Produkte
- Shop
- Aktuelles
- Topthemen
- Mieten sind bezahlbarer geworden
- Neue Gesetzgebung
- CO2-Abgabe
- Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Bewertungsgrundlage
- Datenschutz von Mietern
- Betriebskosten
- Mieterhöhung
- Themenarchiv Recht & Steuern
- Mieterinsolvenz
- Mieterhöhung
- Grundsteuer
- Grundsteuer
- Betriebskostenvorauszahlungen
- Untervermietung
- Mietkündigung
- Immobilienpreise
- Wohngemeinschaft
- Wohnungskündigung
- Ausübungsbefugnis der WEG
- Indexmietverträge
- Kurze Verjährung
- Mietminderung
- Mietausfallschaden
- Sozialmiete
- Übernahme von Verbindlichkeiten
- Kommunales Vorkaufsrecht
- Vermieteter Stellplatz
- Gaskesselaustauschprogramm
- Besichtigungsrecht
- Untervermietung
- Wohnungseigentum
- Wegerechtvereinbarung
- Mietrückstand
- Undichte Silikonfugen
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Verwaltung einer WEG
- Pandemiebedingte Schließung
- Ordnungsgemäße BK-Abrechnung
- Nachbarrecht
- Erwerb eines Baugrundstückes
- Bauträgerkauf
- Duldung einer Solaranlage
- Unterschrift bei Mietkündigung
- Reinigung des Treppenhauses
- Nutzungsentschädigung
- Vermieten an Wohngemeinschaften
- Kabelgebühren
- Heimwerken
- Miete und E-Mobilität
- Grundbucheintrag
- Rauchmelder
- Tod des Mieters
- Mietzahlung
- Gemeinschaftseigentum
- Zwangsversteigerung
- Eigenbedarf – Härteeinwand
- Mängel am Gemeinschaftseigentum
- Miete: Zahlungspflicht
- Wegerecht
- Eigenbedarf
- Fernablesbare Zähler
- Kaution: Weitergabe an den Erwerber
- Kaution: Aufrechnungsmöglichkeit
- Instandsetzungskostenanteil
- Umfassende Modernisierung
- Abrisskündigung
- Mieterhöhung: Indexmiete
- Gewerbemiete
- Mietminderung
- Wohnungseigentum: Außenbereich
- Unterlassung des Rückschnitts
- Unterlassungsklage
- Rechtsänderungen
- Geerbtes Familienheim
- Unerlaubte Hundehaltung
- Betriebskosten: Kabelgebühren
- Berliner Mietendeckel
- Beschädigte Mietwohnung
- Erbschaftsteuer
- Mieterhöhung
- Unterlassungklage
- Balkonanbau
- Heizkosten
- Wohnungsmiete
- Baumfällkosten
- Nachbarrecht: „Eingeräuchert“
- Flächenangabe im Mietvertrag
- Kauf von Teileigentum
- Umlage von Wassergeld
- Mieterhöhung
- WEG-Reform & Verwalterwechsel
- Betriebskosten
- Putzdienste
- WEG-Reform: Jahresabrechnung
- Mietvertrag - professionell ausgefüllt
- Mietwohnung
- Lärmende Nachbarn
- Maskenpflicht
- Themenarchiv Bauen & Renovieren
- Mechanischer Einbruchschutz
- Gartenhaus
- Energetische Gebäudesanierung
- Neue Heizungen
- Modernisierung
- Fliesenboden und Trittschall
- Nachbarrecht - Baulast
- Heimwerken
- Nachlassverbindlichkeiten
- Klimaschutz
- Grundstücksgrenze
- Mitgenutzte Einbauküche
- Modernisierung
- Gartenpflege
- Wohnungszustand
- Modernisierung
- Bauliche Veränderung
- Rückschnittansprüche
- Endrenovierung
- Räumung des Mietobjekts
- Mietende
- Rückgabe der Wohnung
- Themenarchiv Finanzen & Versichern
- Privathaftpflichtversicherung
- Kauf einer Eigentumswohnung
- Steigende Zinsen
- Energiekosten: Gaspreis-Explosion
- Energiekosten
- Baumfällung
- Kostenloser Versicherungsschutz
- Elementarschäden
- Erbschaft und Finanzamt
- Verkaufen oder vermieten
- Advent, Advent, die Hütte brennt ...
- Wasserschaden
- Unbenannte Gefahren
- Grundstückskauf
- Ladestationen und Wallboxen
- Mangelhafter Versicherungsschutz
- Sonderabschreibung
- Betriebskosten
- Lebensversicherung
- Elementarschäden durch Unwetter
- Kinderlärm in der Nachbarschaft
- Cyberkriminalität
- Heizkosten
- Sozialer Wohnungsbau
- Abrechnungsfehler
- Baumaterial wird knapp
- Schlüsselverlust
- Rechtskosten steigen
- Rauchmelder retten Leben
- Betriebskostenabrechnung
- Naturgefahrenbilanz 2020
- Frostschäden
- Reform des WEG
- Versicherungsschutz
- Die Kleine Hausverwaltung
- Schutz der Photovoltaikanlage
- Gefälligkeiten
- Hausdarlehen
- Hauskauf
- Corona als Kreditfalle?
- Blindgänger - tickende Zeitbomben
- Entlastung
- Anpflanzung von Hecken und Bäumen
- Verspätete Sturmschäden
- Naturgefahrenbilanz 2019
- Heizkosten
- Betriebskostenabrechnung
- Bilanz zum Jahresverlauf
- Mieterhöhung
- Mietvandalismus
- Mieterhöhung
- Wer zahlt den Feuerwehreinsatz?
- Verschärfung der Mietpreisbremse
- Vorsicht Astbruch
- Brandstiftung?
- Zahlungsverzug
- Hartz-IV Miete
- Zahlungsverzug
- Betriebskosten
- Themenarchiv Technik & Energie
- Pressemitteilungen
- Der Gaspreisdeckel
- Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
- Energiesparend heizen, Schimmelpilz vermeiden
- Wohnen in Deutschland (Podcast)
- Auszeichnung durch Trusted Shops
- DIW-Studie
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- Über uns



Betriebskosten
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst
Abrechnungsfehler korrigierbar?
Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 2019 geht im November 2020 und damit rechtzeitig dem Mieter zu. Erst im März 2021 wird ein inhaltlicher Fehler offenbar: Der Wasserverbrauch wurde mit 22,0 m³ angegeben und berechnet, tatsächlich wurden 220 m³ Wasser verbraucht. Der Vermieter fragt um Rat.Müsste er jetzt eine komplett neue Abrechnung erstellen, käme sie zu spät (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Denn der Mieter müsste dann einen etwaigen Nachzahlungssaldo nicht mehr entrichten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Deshalb wird spannend, ob die ursprüngliche rechtzeitige Abrechnung an sich noch gilt, der inhaltliche Fehler nachmalig korrigiert werden kann, und der Mieter deshalb noch nachzahlen muss, wenn sich jetzt zu seinen Lasten ein Nachzahlungssaldo ergibt.
Haus & Grund Mietverträge einfach online!
Aktuelle Versionen vom Wohnraummietvertrag, Gewerberaummietvertrag und Garagenmietvertrag einfach online erstellen und als PDF drucken.
» Kunde werden » Kunden-Login
Ist die Abrechnung formell ordnungsgemäß, wahrt auch eine inhaltlich falsche Abrechnung die Abrechnungsfrist binnen einen Jahres seit Ende der Abrechnungsperiode ((§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB; BGH, Urteil vom 17.11.2004 - VIII ZR 115/04, BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 190/06). Keine Probleme entstehen deshalb, wenn der Vermieter einen erkannten Fehler noch innerhalb der Abrechnungsfrist korrigiert. Der Mieter muss dann nachzahlen.
Wird der Fehler später erkannt, so ist seine Korrektur zulasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) allerdings ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten (BGH, a. a. O.).
Das bedeutet:
Weil der Mieter grundsätzlich seinen Anspruch auf Erteilung einer korrekten Abrechnung behält, ist die Abrechnung auf jeden Fall zu korrigieren, auch nachdem die Abrechnungsfrist abgelaufen ist. Endet die Abrechnung dann mit einem Guthaben für den Mieter, stellen sich keine weiteren Fragen. Das Guthaben ist dann auszuzahlen. Aber: Endet die Abrechnung mit einer Nachzahlung für den Mieter, so muss der Mieter in diesem Fall nichts mehr zahlen.
Ausnahme 1:
Der Mieter hat den Fehler nicht zu vertreten, weil er entweder nicht auf einem eigenen Verschulden oder aber auf einem Verschulden zurechenbarer Dritter (zum Beispiel Ablese- und Abrechnungsfirma) beruht. Mit Erfolg aus der Affäre ziehen kann er sich aber dann, wenn dem Vermieter noch keine Belege als Abrechnungsgrundlage vorliegen.
Ausnahme 2:
Das gilt auch, wenn der Mieter dem Vermieter nach Auszug seine neue Adresse nicht (rechtzeitig) mitgeteilt hat. Gleich steht der Fall, dass der Mieter sich bei der zuständigen Behörde nicht umgemeldet oder den rechtzeitigen Zugang der Abrechnung anderweitig vereitelt hat (z. B. unterlassene Anbringung oder Entfernung des Namens vom Briefkasten oder unterlassene Information des Vermieters über einen Namenswechsel nach Eheschließung: AG Frankfurt, Urteil vom 20.3.2019 - 380 C 296/18).
Ausnahme 3:
Der Fehler war auch für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar. Dann soll der Mieter nach Treu und Glauben gehindert sein, sich auf den Ablauf der Abrechnungsfrist zu berufen, wenn der Vermieter von ihm eine Nachzahlung auf die abgerechneten Betriebskosten verlangt (BGH, Urteil vom 30.3.2011 - VIII ZR 33/10, NJW 2011, 1957).





