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Pressemitteilung vom 03.02.2017

Mieter riskiert hohe Nachzahlung, wenn er trotz Kündigung nicht auszieht

Ohne übliche Mietbegrenzungen und Fristen

Zieht ein Mieter nicht aus, obwohl ihm ordnungsgemäß gekündigt wurde, muss er mit einer kräftigen Mietnachzahlung rechnen. Maßgeblich ist dann nämlich nicht seine bisher gezahlte Miete, sondern die bei einer Neuvermietung anzusetzende ortsübliche Vergleichsmiete. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18.1.2017 (Az.: VIII ZR 17/16) weist das Internetportal www.haus-und-grund.com hin. Nicht berücksichtigen braucht der Vermieter dabei die sonst üblichen Fristen und Mietbegrenzungen, die bei einer normalen Mieterhöhung dem Schutz des Mieters dienen.
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