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aktuell

Haus & Grund Magazin | 8/2011 2 Haus & Grund Magazin | 8/2011

Betriebskostenspiegel des Mieterbundes

Bundesgerichtshof beendet Kampagne gegen Vermieter

Seit einigen Jahren veröffentlicht der Deutsche Mieterbund (DMB) einen Betriebs­kostenspiegel, mit dem er nach eigenen Angaben für Transparenz und Vergleichbarkeit der Betriebs­ kosten sorgen will. Vermieter und Mieter sollen Anhaltspunkte für eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung erhalten. Dass dies angesichts der erheblichen Pauschalierung ein leeres ­Versprechen ist, darauf hat Haus & Grund immer wieder hin­ gewiesen.

Viele Betriebskostenarten ent-ziehen sich schon deswegen ei-nem Vergleich, weil sie ganz über-wiegend vom Verbrauchsverhal-ten des Mieters abhängig sind. Dies gilt ­etwa für die Heizkosten oder die Kosten der Warmwas-serversorgung. Mangelhaft ist der

Betriebskostenspiegel auch, weil er zwar Preise, nicht aber die ­Leistungen vergleicht. So ist bei-spielsweise bei der Position Ver­ sicherungen offen, welche Ver­ sicherung mit welchem Versiche-rungsumfang und welcher Ver- sicherungssumme vergl ichen werden.

Nachdem leider einige Mieter den Verlockungen des Deutschen Mieterbundes erlagen und auf Grundlage des Betriebskosten-spiegels Prozesse wegen über-höhter Betriebskosten gegen ih-ren Vermieter führten, musste in letzter Instanz der Bundesge-richtshof eingreifen: Der BGH be-stätigte nunmehr, dass der Be-triebskostenspiegel keine Aussa-

gekraft hat und nicht zum Ver-gleich inEinzelfällenherangezogen werden kann. Mit seinem Urteil vom 6. Juli 2011 (Az. VIII ZR 340/10) entschied er, dass der „Be t r i ebskos t ensp i ege l f ür Deutschland“ in einem Gerichts-verfahren über die Einhaltung des

Wirtschaftlichkeitsge-botes bei Betriebskos-ten nicht den prozessu-alen Darlegungsanfor-derungen genügt. Über-regional auf empirischer Basis ermittelte Be-triebskostenzusammen-stellungen kämen ange-sichts der je nach Regi-on und Kommune un-terschiedlichen Kosten- struktur keine Aussa- gekraft im jeweiligen Einzelfall zu.

Der vom BGH zu ent-scheidende Fall offen-barte ein erstaunliches Mieterverhalten. Die re-lativ hohen Müllgebühren, über die die Parteien stritten, waren nicht vom Vermieter, sondern durch das Verhalten der klagen-den Mieter selbst verursacht wor-den. Nachdem die Mieter die (gelbe) Wertstofftonne regelmä-ßig für Restmüll genutzt hatten, zog das Müllentsorgungsunter-nehmen die Wertstofftonne ein und ersetzte sie durch eine kos-tenpflichtige Restmülltonne. Auch die Empfehlung des Vermieters, Werkstoffe mittels kostenlos er-hältlicher Wertstoffsäcke zu ent-sorgen, ignorierten die Mieter. Deswegen konnte der Vermieter die Zahl der Restmülltonnen nicht reduzieren – die Kosten blieben vergleichsweise hoch. RA Dr. Kai H. Warnecke

Die Wertstofftonne ist umsonst, der Restmüll kostenpflichtig – Pauschalierung nicht möglich.

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