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Haus & Grund Magazin | 8/2011 2 Haus & Grund Magazin | 8/2011
Betriebskostenspiegel des Mieterbundes
Bundesgerichtshof beendet Kampagne gegen Vermieter
Seit einigen Jahren veröffentlicht der Deutsche Mieterbund (DMB) einen Betriebskostenspiegel, mit dem er nach eigenen Angaben für Transparenz und Vergleichbarkeit der Betriebs kosten sorgen will. Vermieter und Mieter sollen Anhaltspunkte für eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung erhalten. Dass dies angesichts der erheblichen Pauschalierung ein leeres Versprechen ist, darauf hat Haus & Grund immer wieder hin gewiesen.
Viele Betriebskostenarten ent-ziehen sich schon deswegen ei-nem Vergleich, weil sie ganz über-wiegend vom Verbrauchsverhal-ten des Mieters abhängig sind. Dies gilt etwa für die Heizkosten oder die Kosten der Warmwas-serversorgung. Mangelhaft ist der
Betriebskostenspiegel auch, weil er zwar Preise, nicht aber die Leistungen vergleicht. So ist bei-spielsweise bei der Position Ver sicherungen offen, welche Ver sicherung mit welchem Versiche-rungsumfang und welcher Ver- sicherungssumme vergl ichen werden.
Nachdem leider einige Mieter den Verlockungen des Deutschen Mieterbundes erlagen und auf Grundlage des Betriebskosten-spiegels Prozesse wegen über-höhter Betriebskosten gegen ih-ren Vermieter führten, musste in letzter Instanz der Bundesge-richtshof eingreifen: Der BGH be-stätigte nunmehr, dass der Be-triebskostenspiegel keine Aussa-
gekraft hat und nicht zum Ver-gleich inEinzelfällenherangezogen werden kann. Mit seinem Urteil vom 6. Juli 2011 (Az. VIII ZR 340/10) entschied er, dass der „Be t r i ebskos t ensp i ege l f ür Deutschland“ in einem Gerichts-verfahren über die Einhaltung des
Wirtschaftlichkeitsge-botes bei Betriebskos-ten nicht den prozessu-alen Darlegungsanfor-derungen genügt. Über-regional auf empirischer Basis ermittelte Be-triebskostenzusammen-stellungen kämen ange-sichts der je nach Regi-on und Kommune un-terschiedlichen Kosten- struktur keine Aussa- gekraft im jeweiligen Einzelfall zu.
Der vom BGH zu ent-scheidende Fall offen-barte ein erstaunliches Mieterverhalten. Die re-lativ hohen Müllgebühren, über die die Parteien stritten, waren nicht vom Vermieter, sondern durch das Verhalten der klagen-den Mieter selbst verursacht wor-den. Nachdem die Mieter die (gelbe) Wertstofftonne regelmä-ßig für Restmüll genutzt hatten, zog das Müllentsorgungsunter-nehmen die Wertstofftonne ein und ersetzte sie durch eine kos-tenpflichtige Restmülltonne. Auch die Empfehlung des Vermieters, Werkstoffe mittels kostenlos er-hältlicher Wertstoffsäcke zu ent-sorgen, ignorierten die Mieter. Deswegen konnte der Vermieter die Zahl der Restmülltonnen nicht reduzieren – die Kosten blieben vergleichsweise hoch. RA Dr. Kai H. Warnecke
Die Wertstofftonne ist umsonst, der Restmüll kostenpflichtig – Pauschalierung nicht möglich.
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